Das Fahrrad ist wieder da! Einher geht oft die Frage nach einem adäquaten „Parkplatz“ für das gute Stück. Glücklich kann sich deshalb jeder Hausbesitzer schätzen, der über einen großzügigen Fahrradkeller oder einen bequem zu erreichenden Hof verfügt. Früher oder später fangen die Probleme jedoch an. Im Hausflur werden mehr und mehr Fahrräder abgestellt, im Fahrradkeller oder Hof stapeln sich die „Rostlauben“, die niemandem im Haus gehören.

Zwei Mieter stehen im Mietvertrag, doch mit der Zeit wird die Wohnung immer voller. Kinder werden geboren oder die nahe Verwandtschaft zieht ein. Ein undankbares Thema für jeden Hauseigentümer und Verwalter. Die Wohnungsnachbarn beschweren sich über den Lärm der Kinderschar oder das Kommen und Gehen der zahlreichen Mitbewohner. Was tun? Wie ist die Rechtslage? Wann ist eine Wohnung überbelegt?

Sie fahren in Urlaub? Kein Problem! Einige Dinge sollten sie als Mieter jedoch beachten, sonst könnte es ein böses Erwachen bei ihrer Rückkehr geben. Denn neben der Pflicht pünktlich die Miete zu zahlen, wartet noch eine Reihe zusätzlicher Nebenpflichten auf sie.
Eine der wichtigsten Pflichten nennt sich Obhutspflicht. Der Mieter muss im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs alles ihm Zumutbare tun, um die Wohnung gegen Schäden zu sichern, bzw. er muss alles unterlassen, was solche Schäden verursachen könnte, dies gilt selbstverständlich auch während ihrer Abwesenheit.

Der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ist ohne Übergabe der Schlüssel nicht möglich, somit ist ein Vermieter verpflichtet, dem Mieter die erforderlichen Schlüssel zu Beginn des Mietverhältnisses zu übergeben. Diese Pflicht bezieht sich nicht nur auf die Wohnungsschlüssel, sondern auf alle Räume, die der Mieter nach den vertraglichen Vereinbarungen des Mietvertrages nutzen darf (Fahrradkeller, Hoftür etc.).

Kündigung

Der Mieter bleibt nach Ablauf der Kündigungsfrist einfach wohnen? Achten Sie auf die stillschweigende Verlängerung | Bild stock.adobe.com © LaCatrina Lässt ein Mieter nach der Kündigung den Kündigungstermin verstreichen, sollten Vermieter aufpassen. Denn nach dem Gesetz haben Vermieter dann der...

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Kündigung

Kann ich einfach einen Nachmieter stellen und bin raus aus dem Mietvertrrag? | Bild stock.adobe.com © Petrenko Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man als Mieter Kündigungsfristen verkürzen kann, wenn man drei Nachmieter stellt. Dies gilt grundsätzlich nur in den Fällen, in denen dies...

aktuelle Urteile

Bei Auszug muss die Tapete nicht entfernt werden

Mietvertragsklauseln, die den Mietern die Entfernung der Tapeten bei Auszug aus der Wohnung vorschreiben, sind ungültig. Das gilt zwei aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zufolge auch in Fällen, in denen Mieter die Tapete nicht übernommen, sondern selbst angebracht haben. Derartige Vorschriften seien unangemessen, weil Mieter selbst dann zum Abreissen der Tapeten gezwungen seien, wenn diese noch in gutem Zustand seien.

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