Die Wand für das Durchgangszimmer einreißen oder Löcher für den neuen Badezimmerspiegel in die Fliesen bohren: Einfacher gesagt als getan! Die Durchführung an sich ist zwar oft nicht das Problem, aber kleinere oder größere Renovierungsmaßnahmen kann der Mieter meist nicht ohne vorherige Zustimmung des Vermieters vornehmen. Doch welche Renovierungs- und Umbaumaßnahmen darf der Mieter selbstständig tätigen, welche genehmigungsfreien Alternativen gibt es und in welchen Sonderfällen hat der Vermieter das Recht einzugreifen?

Der Briefkasten gehört zu den Gebrauchsgegenständen, die, solange sie ihre Funktion erfüllen, nur wenig Beachtung bei Mieter und Vermieter finden. Kaum ein Mieter wird sich beim Auswählen einer neuen Wohnung davon leiten lassen, ob der zur Verfügung stehende Briefkasten gut aussieht, die richtige Größe hat und an einer für alle Zusteller gut zugänglichen Stelle angebracht ist. Bei der Wohnungsbesichtigung wird die Briefkastenanlage höchstens beim Verlassen des Gebäudes mit einem Seitenblick gestreift.







