Wir kennen das Problem aus jeder Wohnungseigentümerversammlung - dieser Punkt darf auf keiner Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung fehlen - oder auch aus den Beschwerden der Mieter und Mieterinnen. Die eine Hälfte wünscht eine verschlossene Hauseingangstür zwischen 22:00 Uhr abends und 6:00 Uhr morgens und pocht auf die Hausordnung, die andere Hälfte verweist auf freie Rettungswege im Falle eines Brandes. Wer ist im Recht?