Wir kennen das Problem aus jeder Wohnungseigentümerversammlung - dieser Punkt darf auf keiner Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung fehlen - oder auch aus den Beschwerden der Mieter und Mieterinnen. Die eine Hälfte wünscht eine verschlossene Hauseingangstür zwischen 22:00 Uhr abends und 6:00 Uhr morgens und pocht auf die Hausordnung, die andere Hälfte verweist auf freie Rettungswege im Falle eines Brandes. Wer ist im Recht?

Grillen, Umbauten, Lärm, Haustiere und störende Bepflanzungen. Die Balkonnutzung führt regelmäßig zu Unstimmigkeiten. Zwar gehört der Balkon zur Mietsache und damit zum Herrschaftsbereich des Mieters, doch nicht alles was dem Mieter gefällt, gefällt auch den Nachbarn oder dem Vermieter.

Kernstück des Gewaltschutzgesetzes ist die Regelung zur Wohnungsüberlassung. Führen Täter/Täterin und Opfer einer Gewalttat einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt, so kann die verletzte Person die Wohnung zumindest für eine gewisse Zeit allein nutzen, auch wenn sie z. B. gar keinen Mietvertrag hat. Hat der Täter/die Täterin den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit des Opfers verletzt, so besteht dieser Anspruch ohne weitere Voraussetzungen. Hat der Täter/die Täterin lediglich mit einer solchen Verletzung gedroht, muss allerdings dargelegt werden, dass die Wohnungsüberlassung erforderlich ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden.

Musizieren in Wohnungen führt oft zu Spannungen unter den Mietparteien. Doch nicht jedes Geräusch, das stört, ist deshalb auch gleich verboten. Selbst schlechte Hausmusikanten dürfen ihrem Talent nachgehen. Schon der Bundesgerichtshof stellte fest, dass Hausmusik nicht mehr stört als Fernsehen und Radio (BGH Az. V ZB 11/98). Einschränkungen in der Musizierzeit sind möglich, ein generelles Spielverbot im Mietvertrag ist unzulässig (OLG Hamm, Az. 15 W 122/80).

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  Die Wohnung ist viel kleiner als gedacht! Und nun? | Bild von WOKANDAPIX auf PixabayWeist eine gemietete Wohnung eine Wohnfläche auf, die mehr als 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt, stellt dieser Umstand grundsätzlich einen Mangel der Mietsache im Sinne des § 543...

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Ob groß oder klein: Bei der Wohnungskündigung sind einige Dinge zu beachten. | Bild von Pexels auf Pixabay Kündigungsfrist des Mieters Den in Deutschland üblichen unbefristeten Wohnraummietvertrag kann ein Mieter unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses immer mit einer Kündigungsfrist...

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Zu weit gegangen? Bild stock.adobe.com © Christopher Hall Außerordentliche fristlose Kündigungen sind für beide Vertragsparteien zulässig, wenn sich ein Vertragspartner so schwerwiegende Vertragsverletzungen zuschulden kommen lässt, dass dem anderen Teil die Fortsetzung des Mietverhältnisses...

aktuelle Urteile

Bei Auszug muss die Tapete nicht entfernt werden

Mietvertragsklauseln, die den Mietern die Entfernung der Tapeten bei Auszug aus der Wohnung vorschreiben, sind ungültig. Das gilt zwei aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zufolge auch in Fällen, in denen Mieter die Tapete nicht übernommen, sondern selbst angebracht haben. Derartige Vorschriften seien unangemessen, weil Mieter selbst dann zum Abreissen der Tapeten gezwungen seien, wenn diese noch in gutem Zustand seien.

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