Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung: Ein Eigentümer genügt!
Nein sagt der Bundesgerichtshof! Bei der Abrechnung über Betriebskosten kann, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, auf eine getrennte Abrechnung verzichtet werden, wenn sie hinsichtlich aller oder einzelner Betriebskostenarten nicht zu einer ins Gewicht fallenden Mehrbelastung der Wohnraummieter führen.
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Tabula Rasa bei der Kostenverteilung!
Die Beschlussfassung der WEG wurde vereinfacht
Bauliche Veränderungen nun einfacher möglich
Modernisierungen in der WEG können sie auf den Mieter umlegen
Kündigung des WEG-Verwalters ist jetzt ohne wichtigen Grund möglich