Sie haben sich von Ihrem Vermieter die Erlaubnis für eine Untervermietung ihrer Wohnung eingeholt und wollen nun durch tageweise Vermietung an Touristen ihre Haushaltskasse aufbessern? Dies sollten sie sich reiflich überlegen, denn damit riskieren Sie die Kündigung ihres Mietverhältnisses. Dies ist die knappe Quintessenz aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes.
Weiterlesen ...Bauliche Veränderungen nun einfacher möglich
Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung: Ein Eigentümer genügt!
Tabula Rasa bei der Kostenverteilung!
Die Beschlussfassung der WEG wurde vereinfacht
Kündigung des WEG-Verwalters ist jetzt ohne wichtigen Grund möglich
Modernisierungen in der WEG können sie auf den Mieter umlegen