Das Prinzip ist einfach: Der Mieter zahlt die Kaution nicht mehr an den Vermieter, sondern händigt ihm die Bürgschaft einer Kautionskasse (in der Regel ein Versicherungsunternehmen oder eine Bank) aus. Im Gegenzug schließt der Mieter mit eben dieser Kautionskasse einen Bürgschaftsvertrag und zahlt ihr eine jährliche Gebühr, auf daß die Kasse in Höhe der vereinbarten Kautionssumme gegenüber dem Vermieter bürgt. Doch ist diese Form der Bürgschaft auch ein gutes Geschäft für den Mieter? Hier ein paar häufige Irrtümer.


Wenn ein Vermieter insolvent wird oder die Immobilie in die Zwangsverwaltung kommt, ist die Unsicherheit bei Mietern groß: Ist meine Mietkaution jetzt verloren? Ob sie geschützt ist, hängt vor allem davon ab, wie sie angelegt wurde. Dieser Artikel erklärt klar, verständlich und praxisnah, was Mieter und Vermieter jetzt wissen müssen.







