mieter prüft die bedingungen einer kautionsversicherungDas Prinzip ist einfach: Der Mieter zahlt die Kaution nicht mehr an den Vermieter, sondern händigt ihm die Bürgschaft einer Kautionskasse (in der Regel ein Versicherungsunternehmen oder eine Bank) aus. Im Gegenzug schließt der Mieter mit eben dieser Kautionskasse einen Bürgschaftsvertrag und zahlt ihr eine jährliche Gebühr, auf daß die Kasse in Höhe der vereinbarten Kautionssumme gegenüber dem Vermieter bürgt. Doch ist diese Form der Bürgschaft auch ein gutes Geschäft für den Mieter? Hier ein paar häufige Irrtümer.

 

Ihr Vermieter darf höchsten das Dreifache der monatlichen Miete als Mietkaution verlangen. Für die Berechnung der Mietkautionshöhe ist die Grundmiete (Kaltmiete) der Wohnung maßgeblich. Betriebskosten bleiben unberücksichtigt, ohne dass es darauf ankommt, ob diese als Pauschale oder als Vorauszahlung vereinbart sind. Achtung: Ist dagegen eine PAUSCHALMIETE vereinbart, so ist für die Kautionsberechnung der gesamte Mietpreis maßgebend (§ 551 Abs. 1 BGB).

Wie hoch darf die Mietkaution sein?Bild von Tumisu auf Pixabay

Der Mieter hat das Recht die Mietkaution in drei Monatsraten zu zahlen (§ 551 Abs. 2 BGB). Fällig ist die 1. Kautionsrate nicht bei Vertragsabschluss, sondern wenn das Mietverhältnis vereinbarungsgemäß beginnen soll.

Beispiel: Mieter und Vermieter unterschreiben den Mietvertrag am 10.05., vertraglich vereinbarter Beginn des Mietverhältnisses ist der 01.09. Die erste Rate der Kaution ist somit nach der gesetzlichen Regelung auch erst zum 01.09. fällig. Die beiden folgenden Raten sind zu Beginn des zweiten und dritten Monats zu zahlen.

Es ist nicht erforderlich, dass die Ratenzahlung ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt wird, ebenso darf das Recht zur Ratenzahlung im Mietvertrag nicht ausgeschlossen werden.

Ein Vermieter hat die Mietkaution bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Zulässig ist die Anlage bei sämtlichen Kreditinstituten im Bereich der europäischen Union. Die Anlage muss nicht notwendigerweise auf einem Sparbuch erfolgen. Erforderlich ist nur, dass für das Konto (mindestens) der für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist übliche Zinssatz gezahlt wird. Und natürlich, dass die Kaution des Mieters getrennt vom Vermögen des Mieters angelegt wird (§ 551 Abs. 3 BGB).

Wurde die Mietkaution vom Vermieters den gesetzlichen Vorgaben entsprechend auf einem Treuhandkonto hinterlegt, muss sich der Mieter keine Sorgen machen, ob Zwangsverwaltung oder Insolvenzverwaltung, die Mietkaution ist nicht verloren. Schlecht sieht es für den Mieter aus, der erfährt, dass seine Mietkaution zum Beispiel auf dem Privatkonto des Vermieters hinterlegt wurde und das Mietobjekt in der Insolvenzverwaltung landet. Schauen wir uns die möglichen Konstellationen an.

mietkaution streit rueckzahlungBild von Ryan McGuire auf Pixabay

Die Mietkaution sichert eventuelle Ansprüche des Vermieters, die sich aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben. Jedem Vermieter steht ein angemessener Zeitraum zu, in dem er prüfen kann, welche Ansprüche er gegen den Mieter hat und wie er die Kaution zur Abdeckung seiner Ansprüche verwenden will. Kein Mieter hat deshalb Anspruch auf sofortige Auszahlung der Mietsicherheit bei Rückgabe der Wohnungsschlüssel, es sei denn, dies wurde vertraglich vereinbart. Es gibt auch keine gesetzlich festgeschriebene Frist zur Abrechnung oder Überweisung der Mietkaution. Gerichte gestehen einem Vermieter je nach Einzelfall eine Frist von drei bis maximal sechs Monaten für die Abrechnung zu.

Urteile

BGH - Kündigung wegen verweigerter Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Vermieter von Wohnraum das Mietverhältnis durch Kündigung beenden, wenn sich der Mieter weigert, notwendige Instandsetzungsarbeiten an der Mietsache zu dulden und dem Vermieter bzw. den von ihm beauftragten Handwerkern hierzu Zutritt zu gewähren.
Der BGH entschied, dass eine auf die Verletzung von Duldungspflichten gestützte Kündigung des Mietverhältnisses (§ 543 Abs. 1 BGB*) nicht generell erst dann in Betracht kommt, wenn der Mieter einen gerichtlichen Duldungstitel missachtet oder sein Verhalten "querulatorische Züge" zeigt.

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