Was lange Zeit undenkbar war, ist seit dem 1. April 2024 fixe Sache: Cannabis in Deutschland darf legal konsumiert werden. Das bringt natürlich auch einige Änderungen für Vermieter und Mieter mit sich. Darf in der Wohnung gekifft werden? Und können Vermieter grundsätzlich ein Cannabis-Verbot verhängen? Wir haben uns näher angesehen, was nun erlaubt ist und was nach wie vor verboten bleibt.

Muss der Vermieter mir die Erlaubnis zur Anbringung eines Steckersolargerätes erteilen?

stecker balkonkraftanlageOft liegt eine bauliche Veränderung mit Substanzeingriffen an der Mietsache vor, weil der aus einem Balkonkraftwerk, auch Stecker-Solaranlage genannt, gewonnene Strom über eventuell neue Leitungen in das vorhandenen Stromnetz eingespeist wird. Es wird in die Bausubstanz des Hauses eingegriffen und hier muss ein Vermieter vorab seine Zustimmung geben.

Im Hinblick auf die politisch gewollte Energiewende hin zu erneuerbaren Energien ist das mit Vorteilen verbunden. Daher ist das Errichten einer Solaranlage grundsätzlich vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache durch den Mieter umfasst (AG Stuttgart, Urteil v. 30.3.2021, 37 C 2283/20)

Dübellöcher müssen zum Beispiel verschlossen und Schönheitsmakel beseitigt werden. Auch größere und kleinere Umbauten müssen am Ende gegebenenfalls wieder zurückgebaut werden. Bei all diesen Dingen, die es zu beachten gilt, überlegt man sich erst recht, welche Veränderungen man in den eigenen vier Wänden vornimmt, denn auf tagelanges Renovieren und Streichen hat doch im Umzugsstress wirklich niemand Lust.

Leider hören die Regeln auch draußen nicht auf, denn auch auf dem Balkon einer Mietwohnung gibt es das ein oder andere zu beachten. Da in Deutschland mehr als die Hälfte aller Mieter einen Balkon hat, verdient auch der Außenbereich eine Zusammenfassung der wichtigsten Regeln und ein paar Tricks, um Probleme geschickt und einfach zu umgehen.

Wasch- und Spülmaschinen können bei einem Defekt enorme Wasserschäden im ganzen Haus anrichten. Um im Schadensfall Ärger mit dem Vermieter oder der Versicherung zu vermeiden, sollten Mieter die Geräte während der Laufzeit beaufsichtigen und die Anschlüsse regelmäßig prüfen. Leider nehmen Mieter ihre Obhutspflicht oft auf die leichte Schulter. Gerichte fassen die Pflichten des Mieters jedoch eng, wenn es zum Streit kommt. Diese fünf Vorsichtmaßnahmen sollten Mieter deshalb unbedingt befolgen, um nicht für den entstandenen Schaden zahlen zu müssen:

Erreicht der Lärm in der Wohnung des Mieters ein umzumutbares Maß, kann die Miete gekürzt werden. Die Zumutbarkeit hängt von der Art, Intensität und Dauer des Lärms ab. Sie ist stets nach objektiven Maßstäben zu beurteilen, subjektive Lärmempflichtlichkeiten spielen keine Rolle. Das Landgericht Heidelberg (Urteil vom 26.02.2010, Az. 5 S 95/09) urteilte, dass auch ein sensibler Mieter die Miete nur kürzen kann, wenn der Lärm von einem "durchschnittlichen Mieter oder von vielen Menschen als besonders störend empfunden würde". Auch ein Mieter, der nachts arbeitet und tagsüber seinen Schlaf braucht, kann nicht auf die Einsicht der Gerichte hoffen, wenn er die Miete wegen der üblichen Tagesgeräusche kürzt (Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 12.12.2018, Az. C 6191/18).

Ein leerer HausflurÜber die Nutzung des Hausflures gibt es viele Arten von Streit. Manche Bewohner betrachten den Hausflur als das, was in ihrem jährlichen Campingurlaub das Vorzelt ist. Hier wird alles abgestellt, was für die Wohnung zu dreckig oder zu sperrig ist und was man beim nächsten Ausflug nach draußen sowieso wieder braucht. Schuhe, ein altes Regal, Regenschirme und vieles mehr sammeln sich an.

Eingepasse Fliegengitter an einem FensterInsekten können im Wohnbereich nicht nur im Sommer zum Problem werden. Aufgrund zunehmend milderer Wintertemperaturen sind Fliegen oder Schadmotten auch in der kalten Jahreszeit immer häufiger in Innenräumen zu beobachten. Um ganzjährig ungebetene Gäste fernzuhalten, wird in vielen Haushalten gerne ein Fliegengitter am Fenster eingesetzt. Insbesondere für Allergiker, für die ein Stich lebensgefährlich werden kann, stellen sie die sicherste Lösung dar, da die engmaschige Gaze auch kleinsten Insekten zuverlässig den Zugang verwehrt. Doch während Hauseigentümer jederzeit frei über die Anbringung entscheiden können,  riskieren Mieter schnell rechtlichen Ärger, wenn ein Insektenschutz eigenmächtig installiert wird. Ein Überblick über die aktuelle Rechtslage.

Die Wand für das Durchgangszimmer einreißen oder Löcher für den neuen Badezimmerspiegel in die Fliesen bohren: Einfacher gesagt als getan! Die Durchführung an sich ist zwar oft nicht das Problem, aber kleinere oder größere Renovierungsmaßnahmen kann der Mieter meist nicht ohne vorherige Zustimmung des Vermieters vornehmen. Doch welche Renovierungs- und Umbaumaßnahmen darf der Mieter selbstständig tätigen, welche genehmigungsfreien Alternativen gibt es und in welchen Sonderfällen hat der Vermieter das Recht einzugreifen?

Eine Frau öffnet schaut in ihren BriefkastenDer Briefkasten gehört zu den Gebrauchsgegenständen, die, solange sie ihre Funktion erfüllen, nur wenig Beachtung bei Mieter und Vermieter finden. Kaum ein Mieter wird sich beim Auswählen einer neuen Wohnung davon leiten lassen, ob der zur Verfügung stehende Briefkasten gut aussieht, die richtige Größe hat und an einer für alle Zusteller gut zugänglichen Stelle angebracht ist. Bei der Wohnungsbesichtigung wird die Briefkastenanlage höchstens beim Verlassen des Gebäudes mit einem Seitenblick gestreift.

Das Fahrrad ist wieder da! Einher geht oft die Frage nach einem adäquaten „Parkplatz“ für das gute Stück. Glücklich kann sich deshalb jeder Hausbesitzer schätzen, der über einen großzügigen Fahrradkeller oder einen bequem zu erreichenden Hof verfügt. Früher oder später fangen die Probleme jedoch an. Im Hausflur werden mehr und mehr Fahrräder abgestellt, im Fahrradkeller oder Hof stapeln sich die „Rostlauben“, die niemandem im Haus gehören.

Zwei Mieter stehen im Mietvertrag, doch mit der Zeit wird die Wohnung immer voller. Kinder werden geboren oder die nahe Verwandtschaft zieht ein. Ein undankbares Thema für jeden Hauseigentümer und Verwalter. Die Wohnungsnachbarn beschweren sich über den Lärm der Kinderschar oder das Kommen und Gehen der zahlreichen Mitbewohner. Was tun? Wie ist die Rechtslage? Wann ist eine Wohnung überbelegt?

Sie fahren in Urlaub? Kein Problem! Einige Dinge sollten sie als Mieter jedoch beachten, sonst könnte es ein böses Erwachen bei ihrer Rückkehr geben. Denn neben der Pflicht pünktlich die Miete zu zahlen, wartet noch eine Reihe zusätzlicher Nebenpflichten auf sie.
Eine der wichtigsten Pflichten nennt sich Obhutspflicht. Der Mieter muss im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs alles ihm Zumutbare tun, um die Wohnung gegen Schäden zu sichern, bzw. er muss alles unterlassen, was solche Schäden verursachen könnte, dies gilt selbstverständlich auch während ihrer Abwesenheit.

aktuelle Urteile

Bei Auszug muss die Tapete nicht entfernt werden

Mietvertragsklauseln, die den Mietern die Entfernung der Tapeten bei Auszug aus der Wohnung vorschreiben, sind ungültig. Das gilt zwei aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zufolge auch in Fällen, in denen Mieter die Tapete nicht übernommen, sondern selbst angebracht haben. Derartige Vorschriften seien unangemessen, weil Mieter selbst dann zum Abreissen der Tapeten gezwungen seien, wenn diese noch in gutem Zustand seien.

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