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Viele Mieter warten nach dem Auszug vergeblich auf die Rückzahlung der Mietkaution. Dabei haben sie Anspruch auf die Rückgabe, wenn keine berechtigten Forderungen des Vermieters mehr offen sind. Mit einer schriftlichen Fristsetzung bringen Sie Ihren ehemaligen Vermieter in Verzug – ein wichtiger Schritt, um notfalls rechtlich gegen ihn vorzugehen.

Beim Eigentümerwechsel wird die Mietkaution automatisch auf den neuen Eigentümer übertragen. Der neue Vermieter tritt an die Stelle des alten Vermieters inklusive aller Rechte und Pflichten. Es ist die Verantwortung des neuen Vermieters, sicherzustellen, dass er die Kautionen der Mieter erhält. Sollte der Mieter die Sicherheit nach dem Eigentümerwechsel nicht vom neuen Vermieter erhalten können, bleibt der alte Vermieter weiterhin zur Rückzahlung verpflichtet.
Das Prinzip ist einfach: Der Mieter zahlt die Kaution nicht mehr an den Vermieter, sondern händigt ihm die Bürgschaft einer Kautionskasse (in der Regel ein Versicherungsunternehmen oder eine Bank) aus. Im Gegenzug schließt der Mieter mit eben dieser Kautionskasse einen Bürgschaftsvertrag und zahlt ihr eine jährliche Gebühr, auf daß die Kasse in Höhe der vereinbarten Kautionssumme gegenüber dem Vermieter bürgt. Doch ist diese Form der Bürgschaft auch ein gutes Geschäft für den Mieter? Hier ein paar häufige Irrtümer.






