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Viele Mieter warten nach dem Auszug vergeblich auf die Rückzahlung der Mietkaution. Dabei haben sie Anspruch auf die Rückgabe, wenn keine berechtigten Forderungen des Vermieters mehr offen sind. Mit einer schriftlichen Fristsetzung bringen Sie Ihren ehemaligen Vermieter in Verzug – ein wichtiger Schritt, um notfalls rechtlich gegen ihn vorzugehen.