Zustellung von Paketen bei Abwesenheit

 Zustellung von Paketen bei AbwesenheitDas wachsende E-Commerce-Geschäft hat ein hohes Paketaufkommen zur Folge. Bei der Zustellung kann es allerdings zu Problemen kommen, wenn keiner zuhause ist. Pixabay © romeosessions (CC0 Public Domain)

 

Zustellung von Paketen bei Abwesenheit

Das Päckchen kommt und keiner ist zuhause. Das ist bei dem erhöhten Paketaufkommen und dem wachsenden E-Commerce heute keine Seltenheit mehr. Wer nicht allzu oft Pakete bekommt, kann sich dabei auf seine Nachbarn verlassen, natürlich vorausgesetzt, dass sie zuhause sind. Um das nachbarschaftliche Verhältnis nicht allzu sehr zu strapazieren, ist eine andere Lösung notwendig, wenn es nicht bloß ein Paket alle ein bis zwei Wochen ist. Dabei kann es allerdings auch zu Problemen kommen, wenn der Nachbar beispielsweise ein beschädigtes Paket annimmt. Das kann leicht zu Streit führen. Was gibt es für Alternativen? 

 

Rechtliche Aspekte der Zustellung von Paketen an den Nachbarn

Paket bei den Nachbarn abgebenDer Zusteller kann das Paket bei den Nachbarn abgeben. Je nach Verhältnis zu den Nachbarn ist das allerdings nicht immer eine gute Lösung. Pixabay © mediamodifier (CC0 Public Domain)

Grundsätzlich müssen Nachbarn, wenn sie ein Paket annehmen, sorgfältig damit umgehen. Sie haben Sorgfaltspflicht und müssen das Paket behandeln, als sei es ihr Eigentum. Das bedeutet, dass sie das Paket auch unter Umständen ein paar Tage aufbewahren müssen, allerdings nicht ewig. Holt der Nachbar sein Paket nicht ab oder ist nie anzutreffen, um es abzugeben, darf der Nachbar ein Paket auch zurücksenden bzw. beim Paketdienst anrufen und es abholen lassen.

Es gibt keine gesetzliche Regelung, wer genau ein Nachbar ist. Mit gesundem Menschenverstand beurteilt, sind alle Parteien in einem Mehrfamilienhaus Nachbarn. In einem Einfamilienhaus sind auch die Bewohner auf der gegenüberliegenden Straßenseite Nachbarn. In einem Hochhaus ist das nicht ganz so einfach zu beurteilen. Gibt der Paketdienst eine Sendung zwei Straßen weiter bei einem Nachbarn ab, müssen Kunden das nicht akzeptieren und sollten sich beim Paketdienst unter Angabe der Paketnummer beschweren. Zudem ist der Zusteller verpflichtet eine Benachrichtigung zu hinterlassen, wo sich die Sendung befindet. Denn ist das Paket später in der Nachbarschaft nicht auffindbar, haftet der Paketdienst.

 

Pakete ins Büro schicken lassen

In manchen Unternehmen ist es kein Problem, wenn sich Mitarbeiter ihre Pakete an den Arbeitgeber schicken lassen. Doch nicht allen Chefs gefällt das. Es ist das gute Recht des Arbeitgebers die Sendung an den Arbeitsplatz zu verbieten, denn es kostet Zeit, die Pakete anzunehmen und die Mitarbeiter zu informieren und es ist Platz notwendig, wo die Pakete lagern können. Wenn das nur ein Paket ist, ist das wahrscheinlich in Ordnung. Doch wenn sich in einem Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitern alle ihre Pakete zum Arbeitgeber schicken lassen, ist das ein erheblicher Aufwand für den Arbeitgeber.

 

Darf der Zusteller das Paket ohne Unterschrift abstellen?

Wenn dem Paketdienst eine sogenannte Abstellgenehmigung oder ein Garagenvertrag vorliegt, darf der Zusteller das Paket auch ohne Unterschrift an einem sicheren Ort ablegen oder im Hausflur des Mehrfamilienhauses abstellen. Das kann eine Gartenhütte, die Garage oder ein Versteck auf der Terrasse sein. Kommt das Paket beim Abstellen allerdings abhanden, haftet der Empfänger dafür. Es gibt dann keine Möglichkeit, beim Paketdienst Schadenersatz zu verlangen.

 

Packstation von DHL

Packstation DHLVon DHL und Deutsche Post eingerichtete Packstationen. Pixabay © gina_janosch (CC0 Public Domain)

Die Deutsche Post hat in Deutschland ein Automatennetz aufgebaut. In diese Automaten legen die Zusteller von DHL Sendungen, wenn sie den Empfänger nicht zuhause angetroffen haben. Das hat für viele den Vorteil, dass sie ihr Paket bequem abholen können, ohne auf Öffnungszeiten zu achten, da die Packstationen in der Regel rund um die Uhr zugänglich sind. Steht der Automat allerdings in einer Einkaufspassage oder Ähnlichem, ist er nur zu deren Öffnungszeiten erreichbar.

Diese Packstationen gibt es nicht überall flächendeckend, sodass teilweise längere Wege in Kauf genommen werden müssen. Bei vielen oder sehr schweren Paketen ist das sehr umständlich. Hinzu kommt, dass die Automaten keine übergroßen Pakete aufnehmen können. Zudem dürfen nur Pakete dorthinein, wenn sie per DHL oder Post verschickt werden. Fremde Paketdienste können die Stationen nicht benutzen.

 

Paketshops oder Postfilialen als Alternative

Die Zustelldienste DHL und Hermes haben in Deutschland ein sehr dichtes Paketshop-Netz. Auch DPD und GLS sind mittlerweile stark vertreten. Wenn sich ein Paketshop in der Nähe befindet, ist er eine gute Alternative, wenn Empfänger nicht anwesend sind. die meisten Paketboten lassen nach einem ersten, vergeblichen Zustellversuch häufig die Sendungen im Paketshop. Das hat allerdings den Nachteil, dass die Sendung erst am nächsten Werktag abholbereit ist.

Wer weiß, dass er nicht zuhause ist, kann diesen Prozess beschleunigen und die Sendung direkt an den nächstgelegenen Paketshop schicken lassen anstatt an die Hausadresse. Dafür ist es notwendig, sich beim jeweiligen Anbieter zu registrieren und sich für die Packstation freischalten zu lassen.

 

Als Alternative – im eigenen Haus einen Paketkasten aufstellen

Der Paketkasten lässt sich im eigenen Vorgarten aufstellen oder an die Hauswand schrauben. Zusteller können darin große Kartons hinterlegen, ähnlich wie die Post in einem Briefkasten. Der Empfänger muss nicht mit seiner Unterschrift quittieren, dass er die Sendung erhalten hat. Da für die Entnahme der Sendungen ein Schlüssel notwendig ist oder ein elektronisches Schloss die Sendung sichert, ist das Diebstahlrisiko sehr gering. Die Pakete sind vor Wind und Regen geschützt. Kommt es zu einem Einbruch und jemand stiehlt die Sendung aus dem Paketkasten, zahlt die Hausratversicherung unter Umständen den Schaden. Bei einigen Herstellern ist eine Versicherung inklusive. Damit die Zusteller die Pakete in der Paketbox abstellen, brauchen die Paketdienste – jeder einzelne – eine Abstellerlaubnis, die Kunden online oder schriftlich erteilen können.

Wer zur Miete wohnt, darf einen solchen Paketkasten nur aufstellen, wenn er dafür das Einverständnis seines Vermieters hat. Eine Alternative sind sogenannte Paketsäcke. Paketsäcke brauchen nur wenig Platz und funktionieren ähnlich wie ein Paketkasten. Sie werden einfach an die Haustür gehängt.

 

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Urteile

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| BGH VIII ZR 22/04, 9. Februar 2005

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