SCHUFA-Anteile sollen verkauft werden

Die Schufa-Auskunft ist in der Wohnungswirtschaft das gängige Mittel zur Einschätzung des Zahlungsverhaltens eines künftigen Mieters. Anders als viele denken, ist die SCHUFA jedoch kein staatliches Unternehmen, sondern eine Aktiengesellschaft. Die Anteile werden von Handelsfirmen, Genossenschaftsbanken, Sparkassen und Privatbanken wie der Deutschen Bank oder der französischen Société Générale gehalten.

Nun entbrennt eine Kampf um die Mehrheit. Ein schwedischer Investor will die Anteile der französischen Société Générale kaufen, die bei ca. 10% liegen. Ziel des Investors ist die vollständige Übernahmen der SCHUFA und dies entfacht Widerstand bei Banken und Aktivisten. Was hat die Firma mit den sensiblen Daten vor? T-Online berichtet vom Kampf hinter den Kulissen und die Bedeutung des geplanten Schufa-Deals für Verbraucher.

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Urteile

Eigenbedarfkündigung schon nach 2 Jahren zulässig

Auch dieses Urteil passt in die immer weiter gefassten Rechte des Vermieters zur Eigenbedarfskündigung. Ein Vermieter kann seinen Mietern schon nach zwei Jahren wegen Eigenbedarf kündigen. Die Kündigung ist nicht rechtsmißbräuchlich, wenn sie für den Vermieter bei Mietbeginn noch nicht vorhersehbar war.

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