SCHUFA-Anteile sollen verkauft werden

Die Schufa-Auskunft ist in der Wohnungswirtschaft das gängige Mittel zur Einschätzung des Zahlungsverhaltens eines künftigen Mieters. Anders als viele denken, ist die SCHUFA jedoch kein staatliches Unternehmen, sondern eine Aktiengesellschaft. Die Anteile werden von Handelsfirmen, Genossenschaftsbanken, Sparkassen und Privatbanken wie der Deutschen Bank oder der französischen Société Générale gehalten.

Nun entbrennt eine Kampf um die Mehrheit. Ein schwedischer Investor will die Anteile der französischen Société Générale kaufen, die bei ca. 10% liegen. Ziel des Investors ist die vollständige Übernahmen der SCHUFA und dies entfacht Widerstand bei Banken und Aktivisten. Was hat die Firma mit den sensiblen Daten vor? T-Online berichtet vom Kampf hinter den Kulissen und die Bedeutung des geplanten Schufa-Deals für Verbraucher.

aktuelle Urteile

Neue Gartengeräte & Pflanzen sind keine Betriebskosten

Die Erstanschaffung von Pflanzen sowie die Neuanlage eines Gartens sind keine laufenden und wiederkehrenden Betriebskosten entschied das Landgericht Berlin. Hier hatte ein Berliner Vermieter genug von der Betontristesse in seinem Hinterhof und er Schritt zur Tat, der Hof wurde bepflanzt. Verschnupft reagierten die Mieter, der Eigentümer hatte die Ausgaben sowie einen Stundenlohn für seine Eigenarbeiten in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt. Die Richter hielten dies für "rechtswidrig". Ausgaben für die Gartenpflege dürften zwar weitergegeben werden, dies gelte jedoch nicht für die Schaffung einer Gartenanlage (LG Berlin, 64 S 366/98).

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