Wer zahlt die Anwaltskosten: Mieter oder Vermieter?

Landet ein Streit vor Gericht, ist die Sache klar: Das Gericht entscheidet in seinem Urteil zugleich über die Kosten und die Kostenverteilung. Oft lässt sich ein Streit jedoch außergerichtlich beilegen und dann stellt sich für Mieter und Vermieter die Frage, wer bereits eingeschaltete Anwälte zahlt.


Grundsätzlich gilt: Wer außgergerichtlich einen Anwalt beauftragt, muss ihn erst einmal bezahlen. Mieter oder Vermieter können aber verlangen, dass die Aufwendungen des eingeschalteten Rechtsanwaltes von der gegnerischen Seite gezahlt werden, wenn eine Seite mietvertragliche Pflichten verletzt hat und ein Anwalt beauftragt werden musste. Schauen wir einmal auf häufig vorkommende mietrechtliche Sachverhalte in denen ein Rechtsanwalt gerne beauftragt wird.


Der Vermieter beauftragt einen Rechtsanwalt wegen folgender Sachverhalte

Mieterhöhung

Muss der Mieter die Anwaltskosten zahlen: Nein
Begründung: Keine Pflichtverletzung des Mieters

Eigenbedarfskündigung

Muss der Mieter die Anwaltskosten zahlen: Nein
Begründung: Keine Pflichtverletzung des Mieters

Kündigung wegen Zahlungsverzug

Muss der Mieter die Anwaltskosten zahlen: Ja
Begründung: Pflichtverletzung des Mieters
Aber: Keine Kostentragung, wenn ein gewerblicher Großvermieter in Standardfällen einen Anwalt beauftragt. Der BGH geht davon aus, dass Großvermieter in der Lage sind, in einfachen Fällen ohne Anwalt zu kündigen (BGH, Urteil vom 06.10.2010, Az. VIII ZR 271/09).

 

 

Abmahnung

Muss der Mieter die Anwaltskosten zahlen: Nein
Begründung: Es liegt eine Pflichtverletzung des Mieters vor, ABER nach Ansicht der Gerichte ist ein Vermieter in der Lage selbst eine Abmahnung zu verfassen.

Nach diversen Abmahnungen erfolgt die fristlose Kündigung durch den Anwalt
Muss der Mieter die Anwaltskosten zahlen: Ja
Begründung: Es liegt eine Pflichtverletzung des Mieters vor, bei der fristlosen Kündigung kann der Vermieter einen Rechtsanwalt beauftragen.

Der Mieter weigert sich, die Besichtigung der Mietwohnung zu dulden
Muss der Mieter die Anwaltskosten zahlen: Ja
Begründung: Ist die Verweigerung pflichtwidrig, darf ein Anwalt beauftragt werden (AG Steinfurt, Urteil vom 10.04.2014, Az. 21 C 987/13)

 

Der Mieter beauftragt einen Rechtsanwalt wegen folgender Sachverhalte

Der Mieter wehrt sich mit anwaltlicher Hilfe gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung
Muss der Vermieter die Anwaltskosten zahlen: Nein
Zwar liegt eine Pflichtverletzung des Vermieters vor, da eine Abmahnung jedoch noch keine Folgen hat, ist ein Anwalt nicht erforderlich.

Kündigung durch den Vermieter: Ob nicht begründet, falsche Tatsachen oder ungerechtfertigte Kündigung.
Muss der Vermieter die Anwaltskosten zahlen: Ja
In allen drei Fällen begeht der Vermieter eine Pflichtverletzung.

 

aktuelle Urteile

Bei Auszug muss die Tapete nicht entfernt werden

Mietvertragsklauseln, die den Mietern die Entfernung der Tapeten bei Auszug aus der Wohnung vorschreiben, sind ungültig. Das gilt zwei aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zufolge auch in Fällen, in denen Mieter die Tapete nicht übernommen, sondern selbst angebracht haben. Derartige Vorschriften seien unangemessen, weil Mieter selbst dann zum Abreissen der Tapeten gezwungen seien, wenn diese noch in gutem Zustand seien.

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