In Nordrhein-Westfalen wird es wieder eine Kündigungssperrfristverordnung geben. Damit sollen Mieter bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und anschließendem Verkauf geschützt werden.
Die am 24.1.2012 im Kabinett beschlossene „Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit verlängerter Kündigungssperrfrist bei der Begründung und Veräußerung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen" verlängert die Sperrfrist für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen des Vermieters gegenüber dem Mieterhaushalt. Die Kündigungsfristen verlängern sich damit in Gebieten, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit preiswertem Wohnraum gefährdet ist, von 3 auf bis zu 8 Jahre. Eine entsprechende Vorgängerregelung war 2006 abgeschafft worden.
Für insgesamt 37 Kommunen in NRW gelten künftig verlängerte Kündigungssperrfristen:
8 Jahre
Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster
5 Jahre
Regierungsbezirk Arnsberg: Dortmund, Hattingen
Regierungsbezirk Detmold: Leopoldshöhe, Paderborn
Regierungsbezirk Düsseldorf: Bedburg-Hau, Emmerich, Kerken, Kranenburg, Langenfeld, Mettmann, Monheim, Niederkrüchten, Ratingen, Willich
Regierungsbezirk Köln: Aachen, Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Herzogenrath, Leverkusen, Lindlar, Neukirchen-Seelscheid, Niederkassel, Rheinbach, Roetgen, Siegburg, Wachtberg, Weilerswist, Würselen
Regierungsbezirk Münster: Bottrop, Drensteinfurt, Ostbevern, Waltrop
In allen nicht von der neuen Verordnung erfassten Kommunen in Nordrhein-Westfalen gilt der allgemeine 3-jährige Kündigungsschutz.