Auch Mieter und Mieterinnen, die sich selbst mit Wärme und Warmwasser versorgen, sollen gegenüber ihrem Vermieter Anspruch auf anteiligen Ersatz der Kohlendioxidkosten haben, beginnend mit der Abrechnungsperiode 2023. Dies gilt für:
Zum 01.12.2021 trat eine Novelle der Heizkostenverordnung in Kraft. Im Focus der Neuregelung standen die Fernablesbarkeit der Messgeräte, die Interoperabilität von Geräten zur Verbrauchserfassung und die umfangreichere Bereitstellung von Informationen für die Nutzer.
Die Schufa-Auskunft ist in der Wohnungswirtschaft das gängige Mittel zur Einschätzung des Zahlungsverhaltens eines künftigen Mieters. Anders als viele denken, ist die SCHUFA jedoch kein staatliches Unternehmen, sondern eine Aktiengesellschaft. Die Anteile werden von Handelsfirmen, Genossenschaftsbanken, Sparkassen und Privatbanken wie der Deutschen Bank oder der französischen Société Générale gehalten.
Nun entbrennt eine Kampf um die Mehrheit. Ein schwedischer Investor will die Anteile der französischen Société Générale kaufen, die bei ca. 10% liegen. Ziel des Investors ist die vollständige Übernahmen der SCHUFA und dies entfacht Widerstand bei Banken und Aktivisten. Was hat die Firma mit den sensiblen Daten vor? T-Online berichtet vom Kampf hinter den Kulissen und die Bedeutung des geplanten Schufa-Deals für Verbraucher.
Auch viele Mieter möchten ihre Stromkosten durch Nutzung von Sonnenergie senken. Erste Wahl sind hierbei Solarmodule mit deren Hilfe ein sogenanntes Balkonkraftwerk, auch Stecker-Solaranlage genannt, auf dem Balkon betrieben werden kann. Problem: Es wird in die Bausubstanz des Hauses eingegriffen und hier muss ein Vermieter vorab seine Zustimmung geben.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann haben sich auf eine Teilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern sowohl bei den Wohngbäuden als auch gemischt genutzten Gebäuden geeinigt. Der Entwurf des Gesetzes der Bundesregierung zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten liegt dem Bundestag vor. Nein, das Kind trägt nicht den Namen Gutes Co2-Gesetz, sondern CO2KostAufG (PDF).
Einem Erdgeschoßmieter stank es gewaltig, als sein Vermieter begann die Mülltonnen bereits am Abend vor der Leerung an die Straße zu stellen, nur fünf Meter von seinem Schlafzimmerfenster entfernt. Er zog vor Gericht und verlor den Prozess. Das Amtsgericht Köln (205 C 397/89) belehrte ihn, dass es durchaus üblich sei, Mülltonnen schon am Abend vorher an die Straße zu stellen. Hier zeige sich das "Lebensrisiko" von Parterrebewohnern.
Die Beschlussfassung der WEG wurde vereinfacht
Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung: Ein Eigentümer genügt!
Bauliche Veränderungen nun einfacher möglich
Tabula Rasa bei der Kostenverteilung!
Modernisierungen in der WEG können sie auf den Mieter umlegen
Kündigung des WEG-Verwalters ist jetzt ohne wichtigen Grund möglich