Das Auto ist mit großem Abstand das wichtigste Verkehrsmittel der Deutschen – allein um den Arbeitsplatz zu erreichen, sind die Meisten (61 Prozent) darauf angewiesen. Das geht aus einer repräsentativen Studie von immowelt.de hervor. Dieser Trend macht sich auch in den Mietpreisen für Garagen und Stellplätze bemerkbar. Gerade in den Großstädten werden dafür mittlerweile stolze Preise verlangt.

Helle Räume und viele Fenster sind für 89 Prozent der Deutschen ein Must-have bei der Wohnungssuche. Damit steht eine Wohnung, die viel Tageslicht hereinlässt, ganz oben auf der Wunschliste. Das zeigt eine repräsentative Studie von immowelt.de, einem der führenden Immobilienportale. Fast genauso wichtig wie genügend Licht ist den Deutschen frische Luft: Ein Balkon, eine Terrasse oder ein Garten ist für 88 Prozent besonders wichtig. 86 Prozent der Befragten achten auf gute Energiewerte, bevor sie sich für eine Wohnung entscheiden.

Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung im Bereich der Erfassung und Abrechnung von Heiz- und Wasserkosten im Mai 2017 abgeschlossen. Das sogenannte „Submetering“ umfasst die verbrauchsabhängige Erfassung und Abrechnung von Heiz- und Wasserkosten in Gebäuden sowie die Überlassung der dafür benötigten messtechnischen Ausstattung wie Heizkostenverteiler oder Wärme- und Wasserzähler. Die Ergebnisse der Untersuchung fanden Berücksichtigung in der Novelle zur Heizkostenverordnung im Jahr 2021. 

PRÜFEN SIE DIE BELEGE ZUR ABRECHNUNG?

Urteile

"Städtische Abgaben" in der Betriebskostenabrechung?

Ein Vermieter wollte die Einzelpositionen der Betriebskostenabrechnung nicht ausufern lassen und fasste die Posten "Grundsteuer" und "Straßenreinigung" in einer Position mit der Bezeichnung "Städtische Abgaben" zusammen. Das hätte er besser nicht getan.

Maßgeblich für die formelle Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung ist die Nachvollziehbarkeit und Prüffähigkeit für den Mieter. Notwendig, aber auch ausreichend ist es, dass der Mieter die ihm angelasteten Kosten bereits aus der Abrechnung klar ersehen und überprüfen kann, so dass die Einsichtnahme in dafür vorliegende Belege nur noch zur Kontrolle und zur Behebung von Zweifeln erforderlich ist (BGH, Urteil v. 16.09.2009 - VIII ZR 346/08).

Weiterlesen ...

Please publish modules in offcanvas position.