Streitthema Gartengestaltung: Welche Elemente sind ohne Genehmigung erlaubt?

Grundsätzlich ist jeder Eigentümer in der Gestaltung seines Gartens frei. Es gibt aber bestimmte Bauten wie Geräteschuppen oder Carports, für die oft eine spezielle Genehmigung notwendig wird. Andere Elemente wie Grills, Heizstrahler oder eine Vogeltränke benötigen hingegen keine Baugenehmigung. Dasselbe gilt für nicht fest verankerte Trampoline, Beleuchtungselemente, Wäschespinnen und Skulpturen. Bei Pools ist die Größe entscheidend. Da es unter Nachbarn immer wieder zu Streitigkeiten bezüglich der Gartengestaltung kommt, sind im Folgenden einige Gestaltungselemente aufgeführt, die ohne eine Genehmigung genutzt werden können.

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Für viele Gestaltungselemente im Garten ist keine Genehmigung nötig.

 

Einen Grill aufstellen

Es gibt Grills in unterschiedlichen Ausführungen. Einige Modelle lassen sich leicht transportieren, andere bestehen aus Stein, sind recht groß und fest im Boden verankert. In beiden Fällen wird keine Genehmigung für das Aufstellen benötigt. Das gilt zumindest solange, wie der Grill freistehend im Garten aufgebaut wird. Wenn er hingegen an einen bestehenden Schornstein angeschlossen wird, ist es erforderlich, den Grill von einem Schornsteinfeger abnehmen zu lassen. Außerdem müssen bestimmte Regeln bei der Nutzung des Grills beachtet werden. So ist ein Grill unzulässig, wenn der Rauch konzentriert auf ein Nachbargrundstück oder sogar in die Wohn- und Schlafräume eines Nachbarn zieht.

Heizstrahler nutzen

In der Übergangszeit zwischen Sommer und Herbst wird es bereits merklich kühler. Dennoch wollen viele Menschen die Zeit auf ihrer Terrasse oder im Garten verbringen. Das ist mit einem Heizstrahler ohne weiteres möglich: Dieser sorgt dafür, dass eine angenehme Wärme entsteht, in der man sich gerne aufhält. Solange solche Heizstrahler ordnungsgemäß installiert und privat genutzt werden, ist für sie keine eigene Genehmigung erforderlich. Das gilt für unterschiedliche Modelle wie Terrassenfeuer und Terrassenheizer ebenso wie für Elektrostandheizer und Wandheizstrahler. Der Online Shop von garten-und-freizeit.de stellt eine große Auswahl an Heizstrahlern zur Verfügung, die ohne Genehmigung genutzt werden können.

Pools mit geringer Größe

Pools stellen eine Sonderform der Gartengestaltung dar. Entsprechend gelten in Bezug auf Genehmigungen jeweils unterschiedliche Regelungen. Bei Pools mit kleiner Größe ist es nicht erforderlich, eine Genehmigung einzuholen. Das gilt unabhängig davon, ob der Pool lediglich im Garten aufgestellt oder sogar im Boden versenkt wird. Für Pools mit einem Wasservolumen von 100 Kubikmeter oder mehr wird hingegen eine Genehmigung fällig. Vor der Planung sollte daher genau geklärt werden, welche Art von Pool gewünscht wird und wie groß das jeweilige Modell sein soll.

Eine Vogeltränke oder Vogelhäuser

Einige Menschen haben es gerne, wenn Tiere in ihren Garten zu Besuch kommen. Deswegen stellen sie Vogeltränken und Vogelhäuser auf, in denen Vögel etwas zu essen oder zu trinken finden. Solche Gestaltungselemente stellen keine bauliche Veränderung des Gartens dar und können daher ohne Genehmigung durchgeführt werden. Bei der Montage sollte allerdings darauf geachtet werden, dass die Tränken stabil befestigt sind und dass durch die Vogelhäuser keine Bäume Schaden erleiden.

Ein Trampolin für die Kinder

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Für ein nicht im Boden verankertes Trampolin im Garten ist keine Genehmigung nötig.

In Bezug auf Trampoline hat es schon diverse Rechtsstreits gegeben. Einige Nutzer waren der Meinung, dass es sich dabei um ein Spielgerät und keine bauliche Veränderung handelt, während andere darin eine unzulässige Nutzung eines Ziergartens sahen. Mittlerweile wurde von diversen Richtern entschieden, dass die Nutzung eines Trampolins keine bauliche Veränderung darstellt und in einem Ziergarten zulässig ist. Das gilt zumindest solange, wie das Trampolin nicht fest im Boden verankert ist und beispielsweise nach der Sommersaison wieder abgebaut werden kann. Kleine, mobile Trampoline sind ebenfalls kein Problem und können ohne Genehmigung genutzt werden.

Beleuchtungselemente für den Garten

Beleuchtungselemente für den Garten unterstützen die Gestaltung und verleihen ihm einen individuellen Charme. Gartenbesitzer sind daher berechtigt, solche Beleuchtungselemente aufzustellen und zum Beispiel rund um die Terrasse eine attraktive Atmosphäre zu erzeugen. In einigen Fällen sind sie sogar zur Verwendung solcher Beleuchtungselemente verpflichtet, um ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Denn die Gartenwege müssen gut ausgeleuchtet sein, damit es nicht zu Stürzen und Verletzungen kommt. Solange die Beleuchtung hell genug ist, sind die Gartenbesitzer in der Gestaltung frei. Es ist somit unerheblich, ob sie Rundleuchten entlang des Weges, Laternen am Gartentor oder eine Wandbeleuchtung auf der Terrasse einsetzen. Außerdem gibt es spezielle Leuchten für einen Gartenteich, die eine gemütliche Stimmung erzeugen. Nicht zuletzt erfreuen sich Lampen mit LEDs großer Beliebtheit, die in regelmäßigen Abständen ihre Farbe verändern.

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Eine Wäschespinne aufstellen

Eine Wäschespinne im Garten ist äußerst praktisch. Hier kann die Wäsche bei gutem Wetter innerhalb kürzester Zeit trocknen. Außerdem bietet sie die Möglichkeit, nach einem Poolbesuch die Badekleidung oder Handtücher aufzuhängen. Bei einem solchen Gerät handelt es sich nicht um eine bauliche Veränderung des Gartens, weswegen eine Wäschespinne ohne Genehmigung genutzt werden kann. Das gilt unabhängig von der Größe und auch dann, wenn sie fest im Boden verankert wird. Somit ist es für Familien mit Kindern und Einzelpersonen gleichermaßen möglich, nach Belieben eine Wäschespinne aufzustellen. Hierbei haben sie die Auswahl zwischen ganz unterschiedlichen Modellen, die teils aufgeklappt werden und teils permanent geöffnet sind.

Skulpturen und Kunstwerke zur Verzierung

Skulpturen und Kunstwerke zur Verzierung des Gartens werden von vielen Menschen mit Freude genutzt. Ein klassisches Beispiel ist der Gartenzwerg, der auf Beeten oder Wegen zum Einsatz kommt. In den meisten Fällen handelt es sich bei solchen Gestaltungselementen nicht um eine bauliche Veränderung, weswegen sie ohne Genehmigung im Garten verwendet werden dürfen. Wenn die Skulpturen jedoch eine bestimmte Größe überschreiten und die Ausmaße eines Mausoleums annehmen, kann eine Baugenehmigung erforderlich werden. Solange sich die Größe der Kunstwerke im Rahmen hält, können sie aber nach Belieben im Garten eingesetzt werden, ohne dass eine Genehmigung notwendig wäre. Empfehlenswert ist es dabei, gerade größere Skulpturen nicht direkt an die Grundstücksgrenze zu setzen.

Urteile

Parkett, keine Mietminderung bei leichten Schäden

Wohl aufgrund von Feuchtigkeit hatte sich ein schmaler Streifen des makellosen Parketts vor der Balkontür dunkel verfärbt. Als der Vermieter sich weigerte den Schaden beheben zu lassen, kürzte der Mieter die Mietzahlung um 5%. Vor dem Münchener Amtsgericht (474 C 2793/12) hatte er damit keinen Erfolg. Kleinteilige Holzverfärbungen sind hinzunehmen und stellen keinen Grund für eine Mietminderung dar.