Nachbarschaftsstreit: Tipps für ein harmonisches Miteinander

Nachbarn sind manchmal ein richtiges Geschenk des Himmels. Das merkt man vor allem dann, wenn der Nachbar einem mit seinem handwerklichen Geschick unter die Arme greift oder die Post für einen entgegennimmt. Das Gegenteil ist jedoch der Fall, wenn Nachbarn nur nörgeln und man ihnen am liebsten gar nicht mehr erst begegnen möchte.

In vielen Fällen kann man sich seine (direkten) Nachbarn nicht aussuchen. Das Glück in der vermeintlichen Traumwohnung kann durch angrenzende Störenfriede oder Streithähne schnell getrübt werden. Dieser Ratgeber hilft dabei, Streit mit dem Nachbarn bereits präventiv entgegenzuwirken.

Streitpunkte zwischen Nachbarn Grundsätzlich gilt:

Wenn jemand streiten möchte, wird er auf jeden Fall einen Grund dazu finden. Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Forsa zeigt, dass fast die Hälfte der Deutschen bereits Streit mit ihrem Nachbarn hatten. In rund drei Vierteln der Fälle ging es dabei um Lärmbelästigung. Vor allem Bewohner von Mietwohnungen sind davon betroffen, da der Abstand zum nächsten Appartement nicht weit ist. Die nachfolgenden Streitpunkte können nicht nur zu Beginn einer neuen Nachbarschaft vermieden werden, auch im Laufe einer langjährigen Nachbarschaft ist dies empfehlenswert. Sinnvoll ist es, die Rechte und Pflichten eines Mieters zu kennen. Dies hilft einerseits, eigene Fehler aus Unwissenheit zu vermeiden. Andererseits weiß man so darüber Bescheid, wenn der Nachbar tatsächlich im Unrecht ist und Anlass zu weiteren Maßnahmen ist.

 

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Dies sind die sechs häufigsten Streitpunkte:

1. Lärm

Lärm ist einer der häufigsten Gründe für Streit mit dem Nachbarn. Besonders Menschen im Alter ab 40 Jahren aufwärts haben eine sehr dünne Schmerzgrenze, wenn es um Lärm geht. Dabei kann die Ruhestörung ganz unterschiedliche Ursachen haben. Nicht immer ist es der Musiker, der ständig laut mit seinem Instrument übt, oder jüngere Bewohner, die die Nacht zum Tag machen und Partys feiern.

Auch für handwerkliche Tätigkeiten, die Lärm verursachen gibt es gewisse Vorgaben. Jeder ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Ruhezeiten einzuhalten, die von Ort zu Ort sehr unterschiedlich geregelt sein können. Auch der Mietvertrag kann nochmals abweichende Regeln vorgeben. Bei einem Umzug gilt es also, sich über die aktuellen Ruhezeiten zu informieren. Hält man sich nicht daran, hat der Nachbar das Recht, das Ordnungsamt einzuschalten.

2. Autos

Oft ist die Parksituation rund um Mietshäuser nicht klar geregelt. Durch eine steigende Zahl an Fahrzeugen stehen zudem häufig nicht ausreichend Parkflächen zur Verfügung. Dann kämpfen Anwohner mit zugeparkten Einfahrten, Gehwegen oder Garagen. Je nachdem wo falsch geparkt wird, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und es besteht die Möglichkeit den Wagen abschleppen zu lassen.

Zunächst sollte der Halter jedoch möglichst selbst ermittelt und gebeten werden, den Weg freizumachen. Bring dies keine Besserung, kann das Falschparken beim Ordnungsamt gemeldet werden.

3. Grillen

Im Sommer draußen mit der Familie und Freunden zu grillen, ist allgemein eine sehr beliebte Tätigkeit in Deutschland. Wer einen Garten oder einen großen Balkon hat, wird nicht drumherum kommen, hin und wieder zu grillen.
Obwohl es hierzu keine einheitliche gesetzliche Regelung gibt, sind in Mietverträgen oft klare Vorgaben rund um das Grillen festgehalten. Diese sind verbindlich. 

Der Geruch von gebratenem Fleisch und der Grillrauch (vor allem in den Räumlichkeiten) kann für manche Mitbürger (auf Dauer) ziemlich nervig sein. Wer eine Grillparty schmeißt, sollte seinen Nachbarn vielleicht das ein oder andere Mal einladen. Dies strahlt ein gewisses Interesse und eine freundschaftliche Haltung aus. Elektro- oder Gasgrills (ggf. mit Deckel) sind die rauchärmere Variante zum kohlebetriebenen Exemplar und für Mietshäuser mit eng beieinanderliegenden Balkonen oft die bessere Lösung.

4. Kehrwoche, Flure, Treppenhäuser

Die Nutzung und die Reinigung gemeinschaftlich genutzter Mietflächen sind ebenfalls häufig Grund für Nachbarschaftsstreitigkeiten. Hält sich ein Mieter etwa vorbildlich an die Kehrwoche, der Nachbar hingegen putzt nie, führt das immer wieder zu Ärger durch das Ungleichgewicht der investierten Arbeit.

Gerade hierzu gibt es normalerweise klare Regelungen im jeweiligen Mietvertrag. Gleiches gilt für die Nutzung oder das Abstellen von Gegenständen in Fluren und Eingangsbereichen. Hält sich ein Nachbar nicht an die Vorgaben, kann dieser zunächst selbst angesprochen werden. Bringt dies keine Besserung, kann der Vermieter eingeschaltet werden. Dieser kann dann etwa eine Abmahnung erteilen oder weitere Schritte einleiten.

5. Haustiere

reihenhaeuserpixabay.com © MichaelGaida, CC0 Public DomainHunde, Katzen, Nagetiere und sonstige Haustiere, die man in der Regel Zuhause halten darf, gehören für viele einfach dazu. Wer ein Hundefan ist, kann sich zum Beispiel nicht erklären, warum der Nachbar sich über den Hund, oder wahlweise die Katze, beschwert. Jedoch geht es hier nicht ums „nachvollziehen“, sondern um die Vermeidung von Konflikten zwischen Nachbarn.

Beherbergt man einen lautstarken Vierbeiner, so ist es empfehlenswert, diesen Lärm abzustellen. Einige Optionen wären hierfür, längere Spaziergänge mit dem Hund zu unternehmen, den Hund während der Ruhezeiten im Haus unterzubringen oder jegliches Bellen des Hundes konsequent zu unterbinden. Durch die Futtergabe Hanföl den Hund zu Ruhezeiten beruhigen funktioniert ebenfalls gut, da das nicht-berauschende CBD-Öl auch bei Tieren Stress abbaut und entspannend wirkt. 

6. Pflanzen und Gartenzwerge

Unglaublich, aber leider wahr: Viele Nachbarn reichen Klagen gegen die Nutzung von Gartenzwergen und wegen der Bepflanzung ein. Wächst eine Pflanze über den Gartenzaun, ist es nicht erlaubt diese einfach weg zu schnippeln. Auch verblühte Balkonblumen sind für darunterliegende Mieter oft Stein des Anstoßes. Man sollte den Nachbarn darüber informieren und sich gemeinsam Gedanken über eine Lösung machen. 

Beschwert jemand sich über die Gartenzwerge seines Nachbarn, sehen hier die Chancen auf eine Entfernung eher schlecht aus. Denn es existiert kein Gesetz zur Nutzung von Gartenzwergen, wonach man unbegrenzt viele Gartenzwerge halten darf. Stellt man jedoch vulgäre Gartenzwerge auf, welche in die Richtung des Nachbarn deuten, kann dies strafrechtliche Folgen haben.

Streit mit dem Nachbarn? - so geht man richtig vor!

Die Rechte und Pflichten zu kennen ist die eine Sache. Wie so oft gilt jedoch: Es dient der Gemeinschaft, auch einmal Fünfe grade sein zu lassen. Ein offenes Gespräch zur rechten Zeit, kann oftmals schon ausreichen um den Frieden untereinander zu wahren.

Wer trotz allem mitten in einem Streit mit dem Nachbarn steckt, sollte sich in aller erste Linie zurückziehen und sich folgende Fragen stellen:

  1. Warum streite ich mit ihm/ihr?
  2. Was bringt mir dieser Streit?
  3. Was möchte ich eigentlich sagen bzw. erreichen?
  4. Stört mich etwas wirklich oder will ich nur auf mein Recht beharren?

Kann man nicht sofort eine Antwort auf die oben genannten Fragen finden, hilft es, sich erst einmal einige Zeit abzuregen und die Sache mit einem kühlen Kopf zu betrachten. Erst wenn man in der Lage ist, o. g. Fragen sachlich zu beantworten, sollte man sich noch einmal auf eine Konfrontation bzw. Konfliktschlichtung mit dem Nachbarn einlassen.

Kommunikation ist oberstes Gebot. Bei einer Ruhestörung direkt die Polizei zu informieren ist keine sinnvolle Strategie. Besser ist es, zunächst selbst mit dem Nachbarn zu sprechen, um Ruhe zu bitten und höflich auf die gesetzlichen Vorgaben oder auch die Notwendigkeit der Ruhezeit für einen selbst zu verweisen. Auch bei anderen Streitigkeiten ist es meist zielführender, erst das Gespräch zu suchen.

Dabei sollte man sich als vernünftiger Erwachsener vor Augen führen, dass Konflikte am Gartenzaun sehr langwierig und unangenehm sein können.

Um Unannehmlichkeiten nach Möglichkeit zu vermeiden, sollte man versuchen, Streitigkeiten und Konflikte zu lösen. Dies funktioniert nur, wenn man bereit für Kompromisse ist und nach Möglichkeit Verständnis für den Ärger des Nachbarn zeigt.

Urteile

Betriebskostenvorauszahlung | Rückforderung nach Auszug

  • Ein Mieter kann bei beendetem Mietverhältnis die Vorauszahlungen, über die der Vermieter nicht fristgemäß abgerechnet hat, zurückverlangen (BGH 9. März 2005 - VIII ZR 57/04).
  • Bei einem bestehenden Mietverhältniss hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Vorauszahlungen, wenn der Vermieter die abgelaufene Periode nicht fristgerecht abrechnet (BGH ZMR 1984).
  • Der Mieter kann bei Beendigung des Mietverhältnisses einen Anspruch auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen nur geltend machen, wenn er während der Dauer des Mietverhältnisses nicht die Möglichkeit hatte, den Abrechnungsanspruch durch Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an den laufenden Vorauszahlungen durchzusetzen (BGH, Urteil vom 26. September 2012 - VIII ZR 315/11).