Mancher Mieter oder manche Mieterin ist der Auffassung, dass ein einfaches Bestreiten immer ausreicht. Soll der Vermieter doch nachweisen, dass bei der Betriebskostenabrechnung das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet wurde oder die angegebene Quadratmeterzahl den Realitäten entspricht, auch die Zahlung unter Vorbehalt ist beliebt.
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