Modernisierungen in der WEG können sie auf den Mieter umlegen
Sie haben sich von Ihrem Vermieter die Erlaubnis für eine Untervermietung ihrer Wohnung eingeholt und wollen nun durch tageweise Vermietung an Touristen ihre Haushaltskasse aufbessern? Dies sollten sie sich reiflich überlegen, denn damit riskieren Sie die Kündigung ihres Mietverhältnisses. Dies ist die knappe Quintessenz aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes.
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