Urteile

Stromsperre: Keine Mietminderung bei Eigenverschulden

Bezahlt ein Mieter seine Stromrechnungen nicht und der Stromversorger stellt seine Lieferungen daraufhin ein, rechtfertigt dies keine Mietminderung gegenüber dem Vermieter.

Der Fall: Wegen Zahlungsrückstand sperrte der Energielieferant dem Mieter die Stromlieferung. Nach Ausgleich der Forderungen wurde die Lieferung wieder aufgenommen und kurze Zeit später wieder gesperrt. Der Mieter hatte die Kosten für die Sperrung und Entsperrung des Anschlusses nicht gezahlt und weigerte sich aus zukünftig die Kosten zu begleichen. Der Netzbetreiber machte kurzen Prozess, baute den Zähler des Mieters aus und nahm ihn mit.

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