Brand in der Mietwohnung: Vermieter muss Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen

Hat der Vermieter eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, deren Kosten vom Mieter getragen werden, und verursacht der Mieter leicht fahrlässig einen von dieser Versicherung umfassten Wohnungsbrand, so trifft den Vermieter in der Regel die mietvertragliche Pflicht, wegen des Brandschadens nicht den Mieter, sondern die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Zudem hat der Vermieter in einem solchen Fall aufgrund seiner Pflicht zur Erhaltung der Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand den Brandschaden grundsätzlich auch dann zu beseitigen, wenn er von einer Inanspruchnahme der Wohngebäudeversicherung absieht.

Der Fall

In dem dazu verhandelten Fall verursachte die 12-jährige Tochter der Mieter fahrlässig einen nicht unerheblichen Brandschaden in der Mietwohnung. Die Mieter forderten von ihrem Vermieter daraufhin die Beseitigung des Brandschadens und sie wollten bis zur Beseitigung des Schadens die Miete mindern. Der Vermieter weigerte sich den Brandschaden beseitigen zu lassen oder seine Gebäudeversicherung einzuschalten. Er argumentierte, dass ein Mieter, der Mietmängel schuldhaft verursacht hat, weder einen Mangelbeseitigungsanspruch hat, noch eine Minderung der Miete geltend machen könne. Ich denke, viele stimmen da erst einmal spontan zu.


Betriebskosten

Die gesetzliche Abrechnungsfrist kann auch mit einer Abrechnung gewahrt werden, in die sich inhaltliche Fehler eingeschlichen haben. Nach Ablauf der Frist ist allerdings eine Korrektur zu Lasten des...

Betriebskosten

Der Vermieter hat sich bei der Betriebskostenabrechnung verrechnet und stellt nun eine Nachforderung, hat er Anspruch auf das Geld? Ja! Es kommt auf den Zeitpunkt an! Bemerkt der Vermieter seinen...


Das Urteil

Der Bundesgerichtshof hatte da eine andere und auch korrekte Sicht auf die Dinge. Hiernach darf ein Mieter erwarten, als Gegenleistung für die (anteilig) von ihm getragenen Versicherungsprämien im Schadensfall einen Nutzen von der Versicherung zu haben. Deshalb ist ein Rückgriff des Versicherers auf den Mieter nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch einen stillschweigenden Regressverzicht bei Fahrlässigkeit ausgeschlossen, wenn der Vermieter die Wohngebäudeversicherung in Anspruch nimmt, so dass der Mieter im Ergebnis so steht, als hätte er die Versicherung selbst abgeschlossen.

Der Vermieter hat dagegen im Regelfall kein vernünftiges Interesse daran, anstelle der Versicherung den Mieter in Anspruch zu nehmen. Vielmehr ist der Vermieter aufgrund dieser Interessenlage regelmäßig verpflichtet, auf die Versicherung zurückzugreifen oder gegenüber dem Mieter auf Schadensersatz zu verzichten (BGH, VIII ZR 191/13).

Betriebskostenarten

Die Nummer 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) beschäftigt sich mit dem Thema Frischwasser. Die Entwässerung des Gebäudes wird gesondert unter der Nummer 3 der BetrKV behandelt. Die...

Betriebskosten

Viele Gebäudeversicherungen umfassen auch die Erstattung eines eventuellen Mietausfalls infolge eines Gebäudeschadens. Kürzt die Mieterin die Miete wegen eines Leitungsrohrbruches oder eines...

Betriebskosten

Als Vermieter dürfen sie die Kosten durch Wohnungsleerstand nicht einseitig durch Änderung des Umlageschlüssels auf ihre Mieter abwälzen, sie haben das finanzielle Risiko des teilweisen Leerstands...

Cover zum Buch Betriebskostenabrechnung Schritt für Schritt

link zur betriebskostenverordnung

abc der betriebskosten

Link zur aktuellen Betriebskostenverordnung

betriebskostenabrechnung 1 336 280

amazon buero 336x280

deutsche mietrecht youtube podcast

🎧 Die Handwerker kommen!
Was müssen Mieter & Vermieter beachten, wenn Handwerker zur Reparatur in die Mietwohnung wollen?

Please publish modules in offcanvas position.