Viele Gebäudeversicherungen umfassen auch die Erstattung eines eventuellen Mietausfalls infolge eines Gebäudeschadens. Kürzt die Mieterin also die Miete um 20% wegen eines Leitungsrohrbruches oder Hagelschadens, bekommt der Vermieter neben den Kosten der Schadensbeseitigung auch diesen Mietausfall von seiner Gebäudeversicherung ersetzt.