Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung: Ein Eigentümer genügt!
Ermittelt der Vermieter die auf das abzurechnende Kalenderjahr entfallenden Betriebskosten aus kalenderübergreifenden Rechnungen des Versorgers, ist die Abrechnung nicht deshalb aus formellen Gründen unwirksam, weil der Vermieter die insoweit erforderlichen Zwischenschritte nicht offen gelegt hat.
Weiterlesen ...Tabula Rasa bei der Kostenverteilung!
Kündigung des WEG-Verwalters ist jetzt ohne wichtigen Grund möglich
Bauliche Veränderungen nun einfacher möglich
Die Beschlussfassung der WEG wurde vereinfacht
Modernisierungen in der WEG können sie auf den Mieter umlegen
Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung: Ein Eigentümer genügt!