Heizungswartung und Energiespartipps für Vermieter und Mieter

Neigt sich der Sommer dem Ende zu, stellt sich wieder einmal die Frage: Ist die Heizungsanlage in Ordnung? Ist die Brennmittelversorgung gesichert oder müssen noch Brennstoffe wie Öl und Holz besorgt werden? Auch auf Vermieter und Mieter kommen hier alljährlich die gleichen Rechte und Pflichten zu.

Obwohl moderne Heizungsanlagen und vor allem auch Gasheizungen relativ sicher geworden sind, ist doch ein verantwortungsbewusster Umgang wichtig, um Gefahren zu vermeiden. Neue Gasthermen sind mit einer Zündsicherung ausgestattet, die beim Erlöschen der Flamme (Windzug, Fehlfunktion) die Gaszufuhr unterbricht. Dennoch ist eine regelmäßige Wartung durch einen Fachmann unerlässlich, um Schäden durch ein Gasleck in der Leitung oder Probleme bei der Abgasleitung zu vermeiden. Der Verbraucher sollte aber auch selber regelmäßig ein Auge auf die Heizungsanlage werfen und kann kleinere Schäden sogar selber ausbessern.

Ist eine alljährliche Heizungswartung überhaupt notwendig?

Es wird dringend empfohlen jährlich eine Heizungswartung durch einen Fachmann durchführen zu lassen. Das Frühjahr ist die richtige Zeit für einen rundum Check. Nach der Hauptbetriebszeit im Winter, kann der Dauerbetrieb der Heizungsanlage bei älteren Modellen Spuren hinterlassen. Auch wenn an neueren Gasthermen nur selten oder keine Probleme auftreten, ist eine regelmäßige Wartung nützlich um den Geldbeutel zu entlasten, die Lebensdauer der Anlage und vor allem die Sicherheit zu gewährleisten.

Die Wartung durch den Fachmann

Bei einer Heizungswartung müssen diese Arbeiten vom Fachmann immer ausgeführt werden:

  • Reinigung von Kessel, Brenner und Heizkörper
  • Abgasmessung
  • Überprüfung der Heizungsregelung und Sicherheitseinrichtungen
  • Erneuerung von Verschleißteilen (wenn erforderlich)
  • Einstellen der Vorlauf- und Kesseltemperatur
  • Entlüftung der Heizkörper und Nachfüllen mit Wasser

Bei der Beauftragung eines Fachmanns sollte folgendes beachtet werden. Da es eine Vielzahl an Hersteller von Heizungsanlagen und unterschiedliche Modelle gibt, ist es wichtig einen Fachmann zu finden, der sich mit dem vorhandenen Gerät auskennt. Beim Neukauf einer neuen Anlage ist zu empfehlen direkt einen Wartungsvertrag mit abzuschließen. Ein solch dauerhafter Vertrag hält die Wartungskosten gering und schafft die ideale Voraussetzung um mögliche Garantieleistungen zu erfüllen.

Wer zahlt die Heizungswartung?

Wenn es um die Nebenkostenabrechnung geht, kommt es immer wieder zum Streit zwischen Mieter und Vermieter. Im Mietvertrag muss daher genau geregelt werden, welche Vereinbarungen getroffen wurden. Ist im Mietvertrag vereinbart, dass die Kosten für die jährliche Wartung auf den Mieter umgelegt werden, muss der Mieter diese auch tragen. Werden jedoch Reparaturen notwendig muss der Vermieter für die Wartung aufkommen. Auch liegt die Beauftragung eines Fachmanns bei dem Vermieter und darf nicht den Mietern auferlegt werden.

Heizkosten einsparen

Die stetig steigenden Kosten für Brennmittel belasten auf Dauer den Geldbeutel. Einige einfache Maßnahmen ohne auf Komfort zu verzichten helfen dem Verbraucher den Brennstoffverbrauch zu reduzieren und die Umwelt zu schonen. Frei nach dem Prinzip: Kleine Ursache große Wirkung.

Auf die äußere Umgebung und das eigene Verhalten achten

Sehr viel Wärme geht verloren, wenn Möbel oder Gardinen die Heizkörper verdecken. Dabei zirkuliert die Wärme nicht richtig im Raum und es kommt zu einem Hitzestau. Eine hinter dem Heizkörper angebrachte Isolierung verhindert, dass Wärme an das Mauerwerk abgegeben wird.

Richtiges Lüften hilft das Raumklima zu stabilisieren und die Wärme besser auszunutzen. Im Winter sollten die Fenster zum Stoßlüften ein bis zwei Mal täglich für zehn Minuten weit geöffnet werden. So wird ein kompletter Luftaustausch durchgeführt. Dieser ist abgeschlossen, wenn sich beim Lüften auf den Außenseiten der Fenster kein Kondenswasser mehr bildet. Bei ständig gekippten Fenstern geschieht der Luftaustausch langsamer. Auch kühlen hierbei die Möbel und Wände aus, sodass mehr Energie aufgebracht werden muss, um den Wärmeverlust wieder auszugleichen.

Häufig ist in vielen Wohnungen die Raumtemperatur zu hoch eingestellt. Egal mit welchem Brennstoff (Gas, Strom, Öl, Holz) geheizt wird, jeder Grad kostet rund sechs Prozent Energie. Daher ist zu empfehlen, sich an folgende Richtwerte zu halten:

 

Raum Temperatur
Wohnbereiche  20 - 22 Grad Celsius
Küche  20 Grad Celsius
Bad bei Benutzung  24 Grad Celsius
Korridore/Flure/Schlafzimmer  18 Grad Celsius

 

Warme Kleidung statt zu heiße Umgebungstemperaturen sorgen im Winter für ein behagliches Befinden. Werden die Räumlichkeiten, wie bei Berufstätigkeit, tagsüber nicht genutzt, ist es sinnvoll die Heizung herunter zu drehen. Bei längerer Abwesenheit, zum Beispiel im Urlaub, kann man die Gasheizung im Winter ebenfalls herunter regeln oder im Sommer ganz ausschalten (Löschen der Zündflamme).

Modernisierung und Aufrüstung der Heizungsanlage

Auch wenn ältere Heizungsmodelle einwandfrei funktionieren und regelmäßig gewartet werden, kommen sie dennoch nicht an die Effizienz eines neuen Modells heran. Daher ist zu überlegen, ob sich nach 20 Jahren Laufzeit der Austausch einer Heizungsanlage lohnt. Oft ist die Energieersparnis einer neuen Heizung so hoch, dass sich schon in wenigen Jahren die Anschaffungskosten ausgeglichen haben. Bei der alljährlichen Wartung kann der Fachmann Auskunft geben, ob ein Neukauf oder eine Modernisierung und Aufrüstung der alten Anlage Sinn macht.

Pflege der Heizungsanlage im Alltag

Jeder Heizungsbenutzer sollte auch außerhalb der Wartungszeiten die Funktionsweise der Anlage unter Kontrolle halten. Mit einem Blick ins Handbuch lassen sich leichte Störungen selber beheben. Die Gasleitungen sollten regelmäßig kontrolliert und gepflegt werden. Sie müssen gut befestigt und in einem einwandfreien Zustand sein. Außerdem ist darauf zu achten, dass sie nicht mit schweren Gegenständen (Fahrräder, Werkzeug) belastet werden.
Bei der Gasverbrennung wird Sauerstoff benötigt, der bei alten Geräten aus der Raumluft entnommen wird. Die angezogene Luft enthält zudem Staubpartikel, die auf Dauer die Düsen des Gasbrenners verstopfen können. Daher sollte der Raum in dem die Gastherme hängt regelmäßig und immer ausreichend gelüftet, sowie von Staub befreit werden.
Schon vor der Heizperiode sollte darauf geachtet werden, ob eine Entlüftung notwendig ist. Spätestens wenn der Heizkörper nicht mehr richtig warm wird, rauscht oder gluckert, muss die Heizung entlüftet werden. Eine Heizungsentlüftung ist einfach, vollkommen ungefährlich und kann problemlos selbst gemacht werden.

Urteile

Getrennte Abrechnungszeiträume für warme und kalte Betriebskosten

Der Fall: Die Kläger waren vom 1. November 2001 bis zum 31. Mai 2004 Mieter einer Eigentumswohnung. Im Mietvertrag waren einheitliche Vorauszahlungen für Heizkosten und sonstige Betriebskosten festgelegt. Nach Ende des Mietverhältnisses zahlte der Vermieter auf die geleistete Kaution in Höhe von 1.360 EUR einen Teilbetrag von 400 EUR zurück. Hinsichtlich des Restbetrags rechnete er mit - der Höhe nach unstreitigen - Nachforderungen aus den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2003 und 2004 auf.

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