Stehen angrenzende Mietwohnungen leer, hat ein Mieter kein Anrecht auf einen Heizkostenzuschuss vom Vermieter.
Obwohl umliegende leere Wohnungen im Winter auskühlen und dementsprechend für einen höheren Heizbedarf eines bewohnten Appartements sorgen, kann der Mieter kein Geld vom Vermieter verlangen. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Halle macht die LBS-Bausparkasse aufmerksam (Az.: 96 C 5306/03).
Im verhandelten Fall akzeptierte ein Mieter eine Nebenkostenabrechnung nicht, da er einen horrenden Betrag für die Heizkosten nachzahlen sollte. Er argumentierte, dass er aufgrund der leer stehenden Wohnungen nebenan und unter ihm die Heizung viel stärker aufdrehen müsste, um seine Wohnung überhaupt ausreichend zu erwärmen. Deshalb wollte der Mieter, dass sich der Viermieter an den höheren Heizkosten beteiligt. Doch der wiegelte ab.
Das Amtsgericht Halle auch: Es gebe keine rechtliche Grundlage für einen derartigen Ausgleich. Der Vermieter müsse zwar grundsätzlich die Betriebskosten für die leer stehenden Wohnungen bezahlen. Das gehe aber nicht so weit, dass er sich auch noch zusätzlich an den Heizkosten des verbleibenden Mieters beteiligen müsse.
Warmwasserzähler: Mieten oder Kaufen? Kosten, Pflichten und rechtliche Grundlagen
Die Erfassung des Warmwasserverbrauchs ist für eine korrekte Abrechnung der Betriebskosten unerlässlich. Doch Vermieter und Eigentümergemeinschaften stehen vor der Frage: Ist es besser,...
Wann dürfen Betriebskostenvorauszahlungen angepasst werden?
Mit der Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen nach einer Abrechnung soll erreicht werden, dass die vom Mieter zu leistenden Abschläge den tatsächlichen Kosten möglichst nahe kommen, so dass weder...