Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung: Ein Eigentümer genügt!
Kann der gemessene Verbrauch an einem Heizkörper aus physikalischen Gründen nicht zutreffen, darf der Wert nicht in die Heizkostenabrechnung übernommen werden.
Kann die Messung nicht nachgeholt werden, ist nach § 9a Abs. 1 HeizkostenV vorzugehen:
Tabula Rasa bei der Kostenverteilung!
Modernisierungen in der WEG können sie auf den Mieter umlegen
Bauliche Veränderungen nun einfacher möglich
Die Beschlussfassung der WEG wurde vereinfacht
Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung: Ein Eigentümer genügt!
Kündigung des WEG-Verwalters ist jetzt ohne wichtigen Grund möglich