Silikonfugen Erneuerung | Wartungsarbeiten

Wartungsmaßnahmen an den Silikonfugen sind keine umlagefähigen Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung. Vermieter sollten daher entsprechende Rücklagen für solche Maßnahmen einplanen.

"Der Wohngebäude-Versicherer hat nicht für Nässeschäden aufgrund einer undichten Fuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand einzustehen
(Teil A § 3 Nr. 3 VGB 2008)."

BGH, Urteil vom 20. Oktober 2021, Az. IV ZR 236/20

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