Die Kosten der Fällung eines morschen, nicht mehr standsicheren Baums sind grundsätzlich umlagefähige Kosten der Gartenpflege im Sinne von § 2 Nr. 10 BetrKV.
BGH, Urteil vom 10. November 2021, Az. VIII ZR 107/20

Betriebskostenabrechnung | Abrechnungsfrist 556 BGB
Nach Einführung der Abrechnungs- und Ausschlussfristen des § 556 BGB gab es zahlreiche Urteile des BGH wegen zu spät erstellter oder korrigierter Abrechnungen. In allen Fällen forderten Vermieter...