Bei einer an den Hausmeister entrichteten Notdienstpauschale handelt es sich nicht um umlagefähige Betriebskosten, sondern um vom Vermieter zu tragende Verwaltungskosten (BGH, Az.: VIII ZR 62/19).
Bei einer an den Hausmeister entrichteten Notdienstpauschale handelt es sich nicht um umlagefähige Betriebskosten, sondern um vom Vermieter zu tragende Verwaltungskosten (BGH, Az.: VIII ZR 62/19).

Sie denken an den Kauf einer Eigentumswohnung? Wenn’s ums Wohnungseigentumsrecht geht wartet nebenan fibucom.com.
Viele Mieter zahlen regelmäßig ihre Betriebskostenabrechnung ohne zu hinterfragen, ob alle berechneten Kosten tatsächlich korrekt sind. Doch wussten Sie, dass Vermieter erhaltene Rabatte, Skonti und...
Neigt sich der Sommer dem Ende zu, stellt sich wieder einmal die Frage: Ist die Heizungsanlage in Ordnung? Ist die Brennmittelversorgung gesichert oder müssen noch Brennstoffe wie Öl und Holz...
Die Branche der Heizkostenabrechner war gut in das Geschäft mit der Vermietung und Wartung von Rauchwarnmeldern eingestiegen. Schmackhaft machte sie den Vermietern die Anmietung sicher auch, weil...