Bei einer an den Hausmeister entrichteten Notdienstpauschale handelt es sich nicht um umlagefähige Betriebskosten, sondern um vom Vermieter zu tragende Verwaltungskosten (BGH, Az.: VIII ZR 62/19).
Graffiti-Entfernung | Kosten der Gebäudereinigung
In der Regel sind die Kosten für die Entfernung von Graffiti an Hauswänden nicht vom Vermieter im Wege der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegbar, da es sich nicht um Kosten handelt, die durch die Nutzung der Wohnung entstehen. So ordnet...
Haushaltsnahe Dienstleistungen Bescheinigung | Keine Betriebskosten
Die Kosten für die Ausstellung einer Bescheinigung über "haushaltsnahe Dienstleistungen" gehören zu den Verwaltungskosten und sind damit nicht auf den Mieter umlegbar (Herrlein, WuM 2007, 54 (56). Ein Vermieter kann, anders als der Verwalter einer...













