Die regelmäßige Überprüfung einer Gegensprechanlage, Türsprechanlage oder einer Klingelanlage können Sie nicht abrechnen.
Es handelt sich um eine bloße Funktionskontrolle, die ohnehin im täglichen Betrieb stattfindet (AG Hamburg WuM 1998)

Leere Nachbarwohnung: Keine Heizkostenbeteiligung des Vermieters
Stehen angrenzende Mietwohnungen leer, hat ein Mieter kein Anrecht auf einen Heizkostenzuschuss vom Vermieter. Obwohl umliegende leere Wohnungen im Winter auskühlen und dementsprechend für einen...