Die regelmäßige Überprüfung einer Gegensprechanlage, Türsprechanlage oder einer Klingelanlage können Sie nicht abrechnen.
Es handelt sich um eine bloße Funktionskontrolle, die ohnehin im täglichen Betrieb stattfindet (AG Hamburg WuM 1998)
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Die Zahlung der Betriebskosten durch den Mieter ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, damit Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden können, muss eine wirksame Vereinbarung zwischen Mieter und...
Sie haben mit ihrem Mieter eine Betriebskostenpauschale für die kalten Betriebskosten vereinbart oder noch eine Teil- / Inklusivmiete, in der auch die Kosten des Frischwassers enthalten sind und...
Fernsehen kostet – und zwar nicht nur Nerven bei schlechtem Empfang! Auch die Betriebskosten für Gemeinschaftsantennenanlagen, Breitbandanschlüsse oder Glasfaser dürfen auf Mieter umgelegt werden....