Die regelmäßige Überprüfung einer Gegensprechanlage, Türsprechanlage oder einer Klingelanlage können Sie nicht abrechnen.
Es handelt sich um eine bloße Funktionskontrolle, die ohnehin im täglichen Betrieb stattfindet (AG Hamburg WuM 1998)

Kostensteigerungen | Darlegungspflicht
Die Betriebskostenabrechnung liegt vor und wurde an die Mieter verschickt. Es passiert dann nicht selten, dass die Mieter eine Nachforderung mit dem Hinweis verweigern, der Vermieter möge zunächst...