Die regelmäßige Überprüfung einer Gegensprechanlage, Türsprechanlage oder einer Klingelanlage können Sie nicht abrechnen.
Es handelt sich um eine bloße Funktionskontrolle, die ohnehin im täglichen Betrieb stattfindet (AG Hamburg WuM 1998)
Feuerstättenbescheid | Öffentliche Lasten
Die Kosten des Feuerstättenbescheides gehören in die Betriebskostenabrechnung und zwar - wie die Grundsteuer - als laufende öffentliche Lasten im Sinne des § 2 Ziffer 1 der Betriebskostenverordnung (AG Soest, Urteil vom 06.02.2013, Az. 12 C...
Haushaltsnahe Dienstleistungen Bescheinigung | Keine Betriebskosten
Die Kosten für die Ausstellung einer Bescheinigung über "haushaltsnahe Dienstleistungen" gehören zu den Verwaltungskosten und sind damit nicht auf den Mieter umlegbar (Herrlein, WuM 2007, 54 (56). Ein Vermieter kann, anders als der Verwalter einer...













