Die regelmäßige Überprüfung einer Gegensprechanlage, Türsprechanlage oder einer Klingelanlage können Sie nicht abrechnen.
Es handelt sich um eine bloße Funktionskontrolle, die ohnehin im täglichen Betrieb stattfindet (AG Hamburg WuM 1998)
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Die zentralen BGH-Urteile zu Form, Fristen, Zugang und Belegeinsicht bei der Betriebskostenabrechnung als PDF-Dokument | Kostenfrei Dieses PDF ist Ihr kompaktes Praxisheft für die...