Die regelmäßige Überprüfung einer Gegensprechanlage, Türsprechanlage oder einer Klingelanlage können Sie nicht abrechnen.
Es handelt sich um eine bloße Funktionskontrolle, die ohnehin im täglichen Betrieb stattfindet (AG Hamburg WuM 1998)
Silikonfugen Erneuerung | Wartungsarbeiten
Wartungsmaßnahmen an den Silikonfugen sind keine umlagefähigen Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung. Vermieter sollten daher entsprechende Rücklagen für solche Maßnahmen einplanen. "Der Wohngebäude-Versicherer hat nicht für...
Baumfällung | Gartenpflege
Die Kosten der Fällung eines morschen, nicht mehr standsicheren Baums sind grundsätzlich umlagefähige Kosten der Gartenpflege im Sinne von § 2 Nr. 10 BetrKV.BGH, Urteil vom 10. November 2021, Az. VIII ZR 107/20 {loadmoduleid 1035}













