Die Kosten für Namensschilder sind keine Betriebskosten. Der Austausch der Schilder ist an die Neuvermietung gebunden und daher nicht den laufenden Kosten zuzuordnen.
AG Augsburg, Az.: 21 C 4988/11
Hier empfiehlt sich bei Vertragsabschluss eine gesonderte Vereinbarung zur Kostentragung.

Darf der Vermieter eine Betriebskostenabrechnung korrigieren?
Der Vermieter hat sich bei der Betriebskostenabrechnung verrechnet und stellt nun eine Nachforderung, hat er Anspruch auf das Geld? Ja! Es kommt auf den Zeitpunkt an! Bemerkt der Vermieter seinen...