Die Kosten für Namensschilder sind keine Betriebskosten. Der Austausch der Schilder ist an die Neuvermietung gebunden und daher nicht den laufenden Kosten zuzuordnen.
AG Augsburg, Az.: 21 C 4988/11
Hier empfiehlt sich bei Vertragsabschluss eine gesonderte Vereinbarung zur Kostentragung.
Spielplätze | Gartenpflege
Zu den umlagefähigen Kosten gehören die Reinigung des Spielplatzes die Pflege von Spielgeräten die Pflege von Bänken die Überprüfung der Einrichtungen der Austausch von Spielsand Die Zustandsüberprüfung sollten Sie als Vermieter gerade...
Fußbodenheizung Spülung | Keine Betriebskosten
Die Kosten für die Spülung einer Fußbodenheizung sind nicht umlagefähig. Diese Kosten gehören in den Bereich der Instandhaltungen (AG Köln vom 27. August 1998, 222 C 376/97, WuM 1999, 235). {loadmoduleid 1035}













