Namensschilder | Keine Betriebskosten

Die Kosten für Namensschilder sind keine Betriebskosten. Der Austausch der Schilder ist an die Neuvermietung gebunden und daher nicht den laufenden Kosten zuzuordnen.
AG Augsburg, Az.: 21 C 4988/11

Hier empfiehlt sich bei Vertragsabschluss eine gesonderte Vereinbarung zur Kostentragung.

 


 

Betriebskosten

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Betriebskosten

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