Die Kosten für Namensschilder sind keine Betriebskosten. Der Austausch der Schilder ist an die Neuvermietung gebunden und daher nicht den laufenden Kosten zuzuordnen.
AG Augsburg, Az.: 21 C 4988/11
Hier empfiehlt sich bei Vertragsabschluss eine gesonderte Vereinbarung zur Kostentragung.
Notdienstpauschale Hausmeister | Keine Betriebskosten
Bei einer an den Hausmeister entrichteten Notdienstpauschale handelt es sich nicht um umlagefähige Betriebskosten, sondern um vom Vermieter zu tragende Verwaltungskosten (BGH, Az.: VIII ZR 62/19). {loadmoduleid 1035}
Bearbeitungsgebühren | Keine Betriebskosten
Versuchen kann man es ja mal. Es soll noch Eigentümer geben, die ihren Mietern für die Anfertigung des Mietvertrages, die Übergabe der Wohnung oder die "fristlose" Kündigung eine Bearbeitsungsgebühr in Rechnung stellen. Diese Klauseln sind...