Wasseraufbereitungsanlagen in Mietshäusern sind Einrichtungen, die die Qualität des Trinkwasser verbessern sollen. Hierzu gehören auch Filteranlagen und Entkalkungsgeräte. Ob die Anlagen zwingend erforderlich ist oder nicht, ist nicht die Frage. Es genügt, wenn die Anlage zu einer besseren Wasserqualität führt.
Alle Kosten, die für die Wartung und die Aufbereitungsstoffe anfallen, können im Rahmen der Betriebskostenabrechnung unter der Nummer 2 Wasserversorgung der BetrKV auf die Mieter umgelegt werden. (AG Lörrach, 2 C 343/94, UR 1995, S. 593)

Skonti & Mahngebühren in der Nebenkostenabrechnung: Das sollten Mieter wissen
Viele Mieter zahlen regelmäßig ihre Betriebskostenabrechnung ohne zu hinterfragen, ob alle berechneten Kosten tatsächlich korrekt sind. Doch wussten Sie, dass Vermieter erhaltene Rabatte, Skonti und...