Gastank, Miete | Keine Betriebskosten

Die Miete oder Leasinggebühren eines Flüssiggastankes können nicht als Betriebskosten auf die Mieter*innen umgelegt werden. (LG Bonn, Az.: 6 S 102/89, WM 1989, S. 398)

Zur Begründung führte das AG Bad Kreuznach aus: Hätte der Vermieter den Gastank gekauft, hätte er diese Kosten auch nicht umlegen dürfen. (AG Bad Kreuznach, 2 C 338/88, WM 1989, S. 310)

 


 

Betriebskosten

Stehen angrenzende Mietwohnungen leer, hat ein Mieter kein Anrecht auf einen Heizkostenzuschuss vom Vermieter. Obwohl umliegende leere Wohnungen im Winter auskühlen und dementsprechend für einen...


 

Betriebskosten

Oft ein Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter: Die Betriebskostenabrechnung wurde per Post verschickt und kam nie an oder das Übergabe-Einschreiben (Einschreiben mit Rückschein) kommt zurück....

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