Die Kosten einer Reparaturversicherung fallen nicht unter die umlegbaren Kosten für Sach- und Haftpflichtversicherungen (AG Köln, Urteil vom 16.07.1990, Az. 208 C 614/89).
Die Kosten einer Reparaturversicherung fallen nicht unter die umlegbaren Kosten für Sach- und Haftpflichtversicherungen (AG Köln, Urteil vom 16.07.1990, Az. 208 C 614/89).

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