Die Kosten einer Mietverlustversicherung zählen nicht zu den umlegbaren Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung. Sie sind Teil der Verwaltungskosten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2000, Az. 10 U 116/99).
Die Kosten einer Mietverlustversicherung zählen nicht zu den umlegbaren Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung. Sie sind Teil der Verwaltungskosten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2000, Az. 10 U 116/99).

Sie denken an den Kauf einer Eigentumswohnung? Wenn’s ums Wohnungseigentumsrecht geht wartet nebenan fibucom.com.
Die Erfassung des Warmwasserverbrauchs ist für eine korrekte Abrechnung der Betriebskosten unerlässlich. Doch Vermieter und Eigentümergemeinschaften stehen vor der Frage: Ist es besser,...
Die gesetzliche Regelung Enthält der Mietvertrag keine vertragliche Bestimmung zur Verteilung der Kostenarten, greift die gesetzliche Regelung des § 556a Abs. 1 BGB und die Betriebskosten werden...
Bild: 61852631 © memo, fotolia.com 1. Was steckt hinter dem Wirtschaftlichkeitsgebot? Niemand zahlt gerne zu viel! Genau darum gibt es das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB). Es...