Die Kosten einer Mietverlustversicherung zählen nicht zu den umlegbaren Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung. Sie sind Teil der Verwaltungskosten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2000, Az. 10 U 116/99).
Die Kosten einer Mietverlustversicherung zählen nicht zu den umlegbaren Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung. Sie sind Teil der Verwaltungskosten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2000, Az. 10 U 116/99).

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Die Nummer 12 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) betrifft nur Einzelfeuerstätten. Maßgeblich ist, ob einzelne Schornsteine noch offen sind, auch wenn sie von den Mietern nicht genutzt werden....
Oft ein Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter: Die Betriebskostenabrechnung wurde per Post verschickt und kam nie an oder das Übergabe-Einschreiben (Einschreiben mit Rückschein) kommt zurück....