Die Kosten einer Mietverlustversicherung zählen nicht zu den umlegbaren Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung. Sie sind Teil der Verwaltungskosten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2000, Az. 10 U 116/99).
Die Kosten einer Mietverlustversicherung zählen nicht zu den umlegbaren Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung. Sie sind Teil der Verwaltungskosten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2000, Az. 10 U 116/99).

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Die Übernahme der Betriebskosten durch den Mieter ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, damit Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden können, muss eine gültige Vereinbarung zwischen Mieter und...
Die Zahlung der Betriebskosten durch den Mieter ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, damit Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden können, muss eine wirksame Vereinbarung zwischen Mieter und...
Zwei interessante Urteile, von denen zumindest ein Urteil vielen Vermietern die Betriebskostenabrechnung erleichtert. Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob ein Vermieter bei der...