Die Kosten einer Mietverlustversicherung zählen nicht zu den umlegbaren Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung. Sie sind Teil der Verwaltungskosten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2000, Az. 10 U 116/99).
Die Kosten einer Mietverlustversicherung zählen nicht zu den umlegbaren Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung. Sie sind Teil der Verwaltungskosten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2000, Az. 10 U 116/99).

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Ein Mieter ist berechtigt, bei einem nicht unerheblichen Wohnungsmangel einen Teil der Miete einzubehalten, bis der Mangel behoben ist. Dies hat auch Auswirkungen auf die...
Die Nummer 12 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) betrifft nur Einzelfeuerstätten. Maßgeblich ist, ob einzelne Schornsteine noch offen sind, auch wenn sie von den Mietern nicht genutzt werden....
Die Übernahme der Betriebskosten durch den Mieter ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, damit Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden können, muss eine gültige Vereinbarung zwischen Mieter und...

Dieses E-Book ist Ihr kompaktes Praxisheft für die Betriebskostenabrechnung. Enthalten sind die 16 wichtigsten Entscheidungen des BGH zu den Punkten, die in der Praxis wirklich entscheiden:
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