Lichtschachtreinigung | Sonstige Betriebskosten

Die Kosten der Lichtschachtreinigung sind nur umlegbar, wenn dies mietvertraglich unter "Sonstige Betriebskosten" vereinbart wurde. Sie zählen nicht zu den Kosten der Gebäudereinigung (AG Potsdam, Urteil vom 23.05.2007, Az. 23 C 465/06)

 


 

Betriebskosten

Als Vermieter dürfen sie die Kosten durch Wohnungsleerstand nicht einseitig durch Änderung des Umlageschlüssels auf ihre Mieter abwälzen, sie haben das finanzielle Risiko des teilweisen Leerstands...


 

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Betriebskosten

Neigt sich der Sommer dem Ende zu, stellt sich wieder einmal die Frage: Ist die Heizungsanlage in Ordnung? Ist die Brennmittelversorgung gesichert oder müssen noch Brennstoffe wie Öl und Holz...

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