Die Kosten der Lichtschachtreinigung sind nur umlegbar, wenn dies mietvertraglich unter "Sonstige Betriebskosten" vereinbart wurde. Sie zählen nicht zu den Kosten der Gebäudereinigung (AG Potsdam, Urteil vom 23.05.2007, Az. 23 C 465/06)
Die Kosten der Lichtschachtreinigung sind nur umlegbar, wenn dies mietvertraglich unter "Sonstige Betriebskosten" vereinbart wurde. Sie zählen nicht zu den Kosten der Gebäudereinigung (AG Potsdam, Urteil vom 23.05.2007, Az. 23 C 465/06)

Sie denken an den Kauf einer Eigentumswohnung? Wenn’s ums Wohnungseigentumsrecht geht wartet nebenan fibucom.com.
Die Nebenkosten waren bei Vertragsabschluss sehr günstig und nach der ersten Abrechnung kam die böse Überraschung in Form einer hohen Nachzahlung? Kann ein Mieter die Zahlung verweigern und auf den...
Zur Nr. 3 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) gehören die Kosten der Entwässerung, die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht...
Die Nummer 12 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) betrifft nur Einzelfeuerstätten. Maßgeblich ist, ob einzelne Schornsteine noch offen sind, auch wenn sie von den Mietern nicht genutzt werden....