Feuerstättenbescheid | Öffentliche Lasten

Die Kosten des Feuerstättenbescheides gehören in die Betriebskostenabrechnung und zwar - wie die Grundsteuer - als laufende öffentliche Lasten im Sinne des § 2 Ziffer 1 der Betriebskostenverordnung (AG Soest, Urteil vom 06.02.2013, Az. 12 C 280/12).

 


 

Betriebskosten

Bei der Abrechnung der Betriebskosten werden oft die in einem Jahr angefallenen Kosten nach dem Abflussprinzip verteilt. Das heißt, der Vermieter rechnet bei der Betriebskostenabrechnung die Kosten...


 

 

Betriebskosten

Betriebskosten sind ein typisches Thema für einen Streit zwischen Vermieter und Mieter. Eine der Ursachen: nicht korrekte Abrechnungen. Nach Schätzung von Verbraucherschützern und Experten sind bis...

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