Eichgebühren | Umlegbar je nach Kostenart

Eichgebühren sind umlegbar. Dies betrifft die Messgeräte für die Wasserversorgung, die Zental- oder Fernheizung und das Warmwasser. Wird zum Zweck der Kostenersparnis das alte Messgerät durch ein neues oder überholtes Messgerät ausgetauscht, zählen auch diese Kosten zu den Eichkosten und können auf den Mieter umgelegt werden.

Eichpflichtige Zähler und ihre Laufzeiten:

  • Kaltwasserzähler: alle 6 Jahren
  • Warmwasserzähler: alle fünf Jahre
  • Gaszähler: alle 8 Jahre
  • Stromzähler: alle 16 Jahre
  • Wärmezähler: alle 5 Jahre.

 


ABC der Betriebskosten

Erhält ein Mieter sein Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung erst nach Ablauf der einjährigen Abrechnungsfrist, kann er keine Zinsen auf das Guthaben verlangen (BGH, Urteil vom 05. Dezember 2012, Az. XII ZR 44/11).   {loadmoduleid 1035}  

ABC der Betriebskosten

Zu den umlagefähigen Kosten gehören die Reinigung des Spielplatzes die Pflege von Spielgeräten die Pflege von Bänken die Überprüfung der Einrichtungen der Austausch von Spielsand Die Zustandsüberprüfung sollten Sie als Vermieter gerade...


 

Betriebskosten

Neigt sich der Sommer dem Ende zu, stellt sich wieder einmal die Frage: Ist die Heizungsanlage in Ordnung? Ist die Brennmittelversorgung gesichert oder müssen noch Brennstoffe wie Öl und Holz...

Betriebskosten

Die Betriebskostenabrechnung liegt vor und wurde an die Mieter verschickt. Es passiert dann nicht selten, dass die Mieter eine Nachforderung mit dem Hinweis verweigern, der Vermieter möge zunächst...

Betriebskosten

Die Übernahme der Betriebskosten durch den Mieter ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, damit Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden können, muss eine gültige Vereinbarung zwischen Mieter und...

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