Eichgebühren | Umlegbar je nach Kostenart

Eichgebühren sind umlegbar. Dies betrifft die Messgeräte für die Wasserversorgung, die Zental- oder Fernheizung und das Warmwasser. Wird zum Zweck der Kostenersparnis das alte Messgerät durch ein neues oder überholtes Messgerät ausgetauscht, zählen auch diese Kosten zu den Eichkosten und können auf den Mieter umgelegt werden.

Eichpflichtige Zähler und ihre Laufzeiten:

  • Kaltwasserzähler: alle 6 Jahren
  • Warmwasserzähler: alle fünf Jahre
  • Gaszähler: alle 8 Jahre
  • Stromzähler: alle 16 Jahre
  • Wärmezähler: alle 5 Jahre.

 



 

Betriebskosten

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Betriebskostenarten

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Betriebskosten

Die gesetzliche Regelung Enthält der Mietvertrag keine vertragliche Bestimmung zur Verteilung der Kostenarten, greift die gesetzliche Regelung des § 556a Abs. 1 BGB und die Betriebskosten werden...

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