Eichgebühren | Umlegbar je nach Kostenart

Eichgebühren sind umlegbar. Dies betrifft die Messgeräte für die Wasserversorgung, die Zental- oder Fernheizung und das Warmwasser. Wird zum Zweck der Kostenersparnis das alte Messgerät durch ein neues oder überholtes Messgerät ausgetauscht, zählen auch diese Kosten zu den Eichkosten und können auf den Mieter umgelegt werden.

Eichpflichtige Zähler und ihre Laufzeiten:

  • Kaltwasserzähler: alle 6 Jahren
  • Warmwasserzähler: alle fünf Jahre
  • Gaszähler: alle 8 Jahre
  • Stromzähler: alle 16 Jahre
  • Wärmezähler: alle 5 Jahre.

 


ABC der Betriebskosten

Zu den umlagefähigen Kosten gehören die Reinigung des Spielplatzes die Pflege von Spielgeräten die Pflege von Bänken die Überprüfung der Einrichtungen der Austausch von Spielsand Die Zustandsüberprüfung sollten Sie als Vermieter gerade...

ABC der Betriebskosten

Die Kosten für die Spülung einer Fußbodenheizung sind nicht umlagefähig. Diese Kosten gehören in den Bereich der Instandhaltungen (AG Köln vom 27. August 1998, 222 C 376/97, WuM 1999, 235).   {loadmoduleid 1035}  


 

Betriebskostenarten

Frisch gewaschene Wäsche ist keine Selbstverständlichkeit – zumindest nicht, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert. Denn ja, selbst die Kosten für gemeinschaftliche Waschmaschinen und...

Betriebskosten

Oft ein Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter: Die Betriebskostenabrechnung wurde per Post verschickt und kam nie an oder das Übergabe-Einschreiben (Einschreiben mit Rückschein) kommt zurück....

Betriebskostenarten

Die umlagefähigen Kosten für Heizung und Warmwasser werden in den Nummer 4 bis 6 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) behandelt. Differenziert wird zwischen den Heizkosten (Nummer 4),...

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