Eichgebühren sind umlegbar. Dies betrifft die Messgeräte für die Wasserversorgung, die Zental- oder Fernheizung und das Warmwasser. Wird zum Zweck der Kostenersparnis das alte Messgerät durch ein neues oder überholtes Messgerät ausgetauscht, zählen auch diese Kosten zu den Eichkosten und können auf den Mieter umgelegt werden.
Eichpflichtige Zähler und ihre Laufzeiten:
- Kaltwasserzähler: alle 6 Jahren
- Warmwasserzähler: alle fünf Jahre
- Gaszähler: alle 8 Jahre
- Stromzähler: alle 16 Jahre
- Wärmezähler: alle 5 Jahre.

Wasserverbrauch des Gewerbes darf mit Zwischenzählern ermittelt werden
Ein gesonderte Erfassung und Abrechnung der Frischwasser- und Abwasserkosten ist immer dann erforderlich, wenn durch die Gewerbeeinheiten ein Mehrverbrauch entsteht. Zu denken ist hier an...