Eichgebühren | Umlegbar je nach Kostenart

Eichgebühren sind umlegbar. Dies betrifft die Messgeräte für die Wasserversorgung, die Zental- oder Fernheizung und das Warmwasser. Wird zum Zweck der Kostenersparnis das alte Messgerät durch ein neues oder überholtes Messgerät ausgetauscht, zählen auch diese Kosten zu den Eichkosten und können auf den Mieter umgelegt werden.

Eichpflichtige Zähler und ihre Laufzeiten:

  • Kaltwasserzähler: alle 6 Jahren
  • Warmwasserzähler: alle fünf Jahre
  • Gaszähler: alle 8 Jahre
  • Stromzähler: alle 16 Jahre
  • Wärmezähler: alle 5 Jahre.

 



 

Betriebskostenarten

Zur Nr. 3 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) gehören die Kosten der Entwässerung, die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht...

Betriebskosten

Viele Gebäudeversicherungen umfassen auch die Erstattung eines eventuellen Mietausfalls infolge eines Gebäudeschadens. Kürzt die Mieterin die Miete wegen eines Leitungsrohrbruches oder eines...

Betriebskosten

Bei der Abrechnung der Betriebskosten werden oft die in einem Jahr angefallenen Kosten nach dem Abflussprinzip verteilt. Das heißt, der Vermieter rechnet bei der Betriebskostenabrechnung die Kosten...

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