Eichgebühren sind umlegbar. Dies betrifft die Messgeräte für die Wasserversorgung, die Zental- oder Fernheizung und das Warmwasser. Wird zum Zweck der Kostenersparnis das alte Messgerät durch ein neues oder überholtes Messgerät ausgetauscht, zählen auch diese Kosten zu den Eichkosten und können auf den Mieter umgelegt werden.
Eichpflichtige Zähler und ihre Laufzeiten:
- Kaltwasserzähler: alle 6 Jahren
- Warmwasserzähler: alle fünf Jahre
- Gaszähler: alle 8 Jahre
- Stromzähler: alle 16 Jahre
- Wärmezähler: alle 5 Jahre.
Spielplätze | Gartenpflege
Zu den umlagefähigen Kosten gehören die Reinigung des Spielplatzes die Pflege von Spielgeräten die Pflege von Bänken die Überprüfung der Einrichtungen der Austausch von Spielsand Die Zustandsüberprüfung sollten Sie als Vermieter gerade...
Fußbodenheizung Spülung | Keine Betriebskosten
Die Kosten für die Spülung einer Fußbodenheizung sind nicht umlagefähig. Diese Kosten gehören in den Bereich der Instandhaltungen (AG Köln vom 27. August 1998, 222 C 376/97, WuM 1999, 235). {loadmoduleid 1035}