Eichgebühren sind umlegbar. Dies betrifft die Messgeräte für die Wasserversorgung, die Zental- oder Fernheizung und das Warmwasser. Wird zum Zweck der Kostenersparnis das alte Messgerät durch ein neues oder überholtes Messgerät ausgetauscht, zählen auch diese Kosten zu den Eichkosten und können auf den Mieter umgelegt werden.
Eichpflichtige Zähler und ihre Laufzeiten:
- Kaltwasserzähler: alle 6 Jahren
- Warmwasserzähler: alle fünf Jahre
- Gaszähler: alle 8 Jahre
- Stromzähler: alle 16 Jahre
- Wärmezähler: alle 5 Jahre.
Spielplätze | Gartenpflege
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Feuerlöscher Wartung | Sonstige Betriebskosten
Das Landgericht Berlin zählt den einmaligen Kauf und die Montage eines Feuerlöschers nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten. Jährliche Wartung und Austausch der Füllflüssigkeit werden jedoch den umlagefähigen Betriebskosten zugerechnet. Sie sind...













