Eichgebühren | Umlegbar je nach Kostenart

Eichgebühren sind umlegbar. Dies betrifft die Messgeräte für die Wasserversorgung, die Zental- oder Fernheizung und das Warmwasser. Wird zum Zweck der Kostenersparnis das alte Messgerät durch ein neues oder überholtes Messgerät ausgetauscht, zählen auch diese Kosten zu den Eichkosten und können auf den Mieter umgelegt werden.

Eichpflichtige Zähler und ihre Laufzeiten:

  • Kaltwasserzähler: alle 6 Jahren
  • Warmwasserzähler: alle fünf Jahre
  • Gaszähler: alle 8 Jahre
  • Stromzähler: alle 16 Jahre
  • Wärmezähler: alle 5 Jahre.

 


ABC der Betriebskosten

Die Kosten für die Ausstellung einer Bescheinigung über "haushaltsnahe Dienstleistungen" gehören zu den Verwaltungskosten und sind damit nicht auf den Mieter umlegbar (Herrlein, WuM 2007, 54 (56). Ein Vermieter kann, anders als der Verwalter einer...

ABC der Betriebskosten

Die Kosten für die Spülung einer Fußbodenheizung sind nicht umlagefähig. Diese Kosten gehören in den Bereich der Instandhaltungen (AG Köln vom 27. August 1998, 222 C 376/97, WuM 1999, 235).   {loadmoduleid 1035}  


 

Betriebskosten

Neigt sich der Sommer dem Ende zu, stellt sich wieder einmal die Frage: Ist die Heizungsanlage in Ordnung? Ist die Brennmittelversorgung gesichert oder müssen noch Brennstoffe wie Öl und Holz...

Betriebskosten

Bild: 61852631 © memo, fotolia.com 1. Was steckt hinter dem Wirtschaftlichkeitsgebot? Niemand zahlt gerne zu viel! Genau darum gibt es das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB). Es...

Betriebskosten

Ein Vermieter ist verpflichtet, bei Maßnahmen und Entscheidungen, die Einfluss auf die Höhe der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten haben, auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Rücksicht...

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