Die Abnahmegebühr des Schornsteinfegers für eine neue Heizungsanlage ist nicht in die Heizkostenabrechnung einzustellen, da sie nicht laufend anfällt (AG Schöneberg vom 21. Februar 2008, 109 C 257/07, MM 2008, 299).
Die Abnahmegebühr des Schornsteinfegers für eine neue Heizungsanlage ist nicht in die Heizkostenabrechnung einzustellen, da sie nicht laufend anfällt (AG Schöneberg vom 21. Februar 2008, 109 C 257/07, MM 2008, 299).

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Schön, wenn ein Hausmeister als Ansprechpartner vorhanden ist, nur will kaum jemand für die Dienste der Nummer 14 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) bezahlen. Die Mädchen für alles sind ein...