Die Abnahmegebühr des Schornsteinfegers für eine neue Heizungsanlage ist nicht in die Heizkostenabrechnung einzustellen, da sie nicht laufend anfällt (AG Schöneberg vom 21. Februar 2008, 109 C 257/07, MM 2008, 299).
Die Abnahmegebühr des Schornsteinfegers für eine neue Heizungsanlage ist nicht in die Heizkostenabrechnung einzustellen, da sie nicht laufend anfällt (AG Schöneberg vom 21. Februar 2008, 109 C 257/07, MM 2008, 299).

Sie denken an den Kauf einer Eigentumswohnung? Wenn’s ums Wohnungseigentumsrecht geht wartet nebenan fibucom.com.
Wenn Zahlungsrückstände bestehen, greifen Vermieter auch schon einmal zu drastischen Methoden. Der Schuß geht meistens nach hinten los. Ein Göttinger Mieter kam mit seinen...
Betriebskosten sind ein typisches Thema für einen Streit zwischen Vermieter und Mieter. Eine der Ursachen: nicht korrekte Abrechnungen. Nach Schätzung von Verbraucherschützern und Experten sind bis...
Auch Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers können zu denn umlagefähigen Betriebskosten zählen. Der Vermieter kann diese Kosten mit dem Betrag ansetzen, der für eine gleichwertige Leistung...