Die Abnahmegebühr des Schornsteinfegers für eine neue Heizungsanlage ist nicht in die Heizkostenabrechnung einzustellen, da sie nicht laufend anfällt (AG Schöneberg vom 21. Februar 2008, 109 C 257/07, MM 2008, 299).
Die Abnahmegebühr des Schornsteinfegers für eine neue Heizungsanlage ist nicht in die Heizkostenabrechnung einzustellen, da sie nicht laufend anfällt (AG Schöneberg vom 21. Februar 2008, 109 C 257/07, MM 2008, 299).

Sie denken an den Kauf einer Eigentumswohnung? Wenn’s ums Wohnungseigentumsrecht geht wartet nebenan fibucom.com.
Die Branche der Heizkostenabrechner war gut in das Geschäft mit der Vermietung und Wartung von Rauchwarnmeldern eingestiegen. Schmackhaft machte sie den Vermietern die Anmietung sicher auch, weil...
Die Erfassung des Warmwasserverbrauchs ist für eine korrekte Abrechnung der Betriebskosten unerlässlich. Doch Vermieter und Eigentümergemeinschaften stehen vor der Frage: Ist es besser,...
Die Nummer 17 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) und damit die letzte Position der Betriebskostenverordnung führt immer wieder zu Streit zwischen Vermieter und Mieter. Hier berechnen...