Die Kosten für die Spülung einer Fußbodenheizung sind nicht umlagefähig. Diese Kosten gehören in den Bereich der Instandhaltungen (AG Köln vom 27. August 1998, 222 C 376/97, WuM 1999, 235).
E-Check | Sonstige Betriebskosten
Bei den wiederkehrenden Aufwendungen für die Revision einer Elektroanlage handelt es sich um "laufend entstehende" Kosten im Sinne der Betriebskostenverordnung. Auch, wenn die Revisionskosten nicht jährlich, sondern in Abständen von mehreren Jahren...
Fallrohrreinigung | Keine Betriebskosten
Die Kosten der Rohrreinigung dürfen nicht als Betriebskosten umgelegt werden. Mieter müssen selbst dann nicht zahlen, wenn der Mietvertrag eine finanzielle Beteiligung aller Mieter für den Fall vorsieht, dass der Hauptstrang der Abwasserleitung...













