Die Kosten für die Spülung einer Fußbodenheizung sind nicht umlagefähig. Diese Kosten gehören in den Bereich der Instandhaltungen (AG Köln vom 27. August 1998, 222 C 376/97, WuM 1999, 235).
Die Kosten für die Spülung einer Fußbodenheizung sind nicht umlagefähig. Diese Kosten gehören in den Bereich der Instandhaltungen (AG Köln vom 27. August 1998, 222 C 376/97, WuM 1999, 235).

Sie denken an den Kauf einer Eigentumswohnung? Wenn’s ums Wohnungseigentumsrecht geht wartet nebenan fibucom.com.
Die umlagefähigen Kosten für Heizung und Warmwasser werden in den Nummer 4 bis 6 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) behandelt. Differenziert wird zwischen den Heizkosten (Nummer 4),...
Das Shift-Projekt (auch Shift oder TSP genannt), eine französische gemeinnützige Organisation, die sowohl den Klimawandel als auch die Abhängigkeit unserer Wirtschaft von fossilen Brennstoffen...
Der Urlaub wird wieder einmal teuer. Was für eine angenehme Überraschung ist es da, festzustellen, dass es noch ein fast vergessenes Guthaben aus einer alten Betriebskostenrechnung gibt, das der...