Erhält ein Mieter sein Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung erst nach Ablauf der einjährigen Abrechnungsfrist, kann er keine Zinsen auf das Guthaben verlangen (BGH, Urteil vom 05. Dezember 2012, Az. XII ZR 44/11).
Erhält ein Mieter sein Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung erst nach Ablauf der einjährigen Abrechnungsfrist, kann er keine Zinsen auf das Guthaben verlangen (BGH, Urteil vom 05. Dezember 2012, Az. XII ZR 44/11).
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Neigt sich der Sommer dem Ende zu, stellt sich wieder einmal die Frage: Ist die Heizungsanlage in Ordnung? Ist die Brennmittelversorgung gesichert oder müssen noch Brennstoffe wie Öl und Holz...
🎧 Die Handwerker kommen!
Was müssen Mieter & Vermieter beachten, wenn Handwerker zur Reparatur in die Mietwohnung wollen?