Die Kosten für die Ausstellung einer Bescheinigung über "haushaltsnahe Dienstleistungen" gehören zu den Verwaltungskosten und sind damit nicht auf den Mieter umlegbar (Herrlein, WuM 2007, 54 (56).
Ein Vermieter kann, anders als der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft, von seinen Mietern keine Gebühr für die Ausstellung einer solchen Bescheinigung verlangen (AG Berlin Lichtenberg NZM 2012, 236).
Silikonfugen Erneuerung | Wartungsarbeiten
Wartungsmaßnahmen an den Silikonfugen sind keine umlagefähigen Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung. Vermieter sollten daher entsprechende Rücklagen für solche Maßnahmen einplanen. "Der Wohngebäude-Versicherer hat nicht für...
Notdienstpauschale Hausmeister | Keine Betriebskosten
Bei einer an den Hausmeister entrichteten Notdienstpauschale handelt es sich nicht um umlagefähige Betriebskosten, sondern um vom Vermieter zu tragende Verwaltungskosten (BGH, Az.: VIII ZR 62/19). {loadmoduleid 1035}













