Fallrohrreinigung | Keine Betriebskosten

Die Kosten der Rohrreinigung dürfen nicht als Betriebskosten umgelegt werden. Mieter müssen selbst dann nicht zahlen, wenn der Mietvertrag eine finanzielle Beteiligung aller Mieter für den Fall vorsieht, dass der Hauptstrang der Abwasserleitung verstopft ist. Eine solche Klausel ist unwirksam. In der Pflicht ist der Mieter nur, wenn er den verstopften Abfluss schuldhaft selbst verursacht hat, indem er beispielweseise Windeln oder Katzenstreu über die Toileltte entsorgt hat. Diesen Vorwurf muss der Vermieter allerdings beweisen.

 



 

Betriebskosten

Bild: 61852631 © memo, fotolia.com 1. Was steckt hinter dem Wirtschaftlichkeitsgebot? Niemand zahlt gerne zu viel! Genau darum gibt es das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB). Es...

Betriebskosten

Als Mieter haben Sie das Recht, die Belege der Betriebskostenabrechnung einzusehen. So können Sie überprüfen, ob Ihre Vorauszahlungen korrekt verwendet wurden und die Abrechnung ordnungsgemäß...

Betriebskosten

Die Nebenkosten waren bei Vertragsabschluss sehr günstig und nach der ersten Abrechnung kam die böse Überraschung in Form einer hohen Nachzahlung? Kann ein Mieter die Zahlung verweigern und auf den...

Cover zum Buch Betriebskostenabrechnung Schritt für Schritt

link zur betriebskostenverordnung

abc der betriebskosten

Link zur aktuellen Betriebskostenverordnung

betriebskostenabrechnung 1 336 280

amazon buero 336x280