Aus Mietersicht: Welche Heizart ist die Beste?

Frau dreht an einem HeizungsventilBildquelle: Fotolia, © NinaMalynaWer eine neue Mietwohnung sucht, nimmt in der Regel die angebotenen Räumlichkeiten genau unter die Lupe. Bauliche Mängel oder eine schlechte Isolierung mindern die Wohnqualität. Auch die Art der Heizung hat oft Auswirkungen auf die Höhe der Nebenkosten. Die Effizienz der einzelnen Systeme kann sich stark unterscheiden. Welche Heizart die Beste ist, hängt jedoch von verschiedenen Kriterien ab.

Ölheizung, Fernwärme oder Gastherme – die Möglichkeiten zur Beheizung einer Wohnung sind vielfältig. Der Mieter muss sich mit dem zufriedengeben, was in den Räumlichkeiten vorhanden ist. Im besten Fall sorgt eine ordentlich gewartete Anlage neueren Datums in Kombination mit einer gut isolierten Fassade für niedrige Heizkosten. Es gibt jedoch noch mehr Punkte, welche sich auf die Effizienz der Heizanlage auswirken. 

Gute Dämmung ist die halbe Miete

Egal welche Heizung in einer Wohnung vorhanden ist, solange das Gebäude nicht ausreichend gedämmt ist, werden die Kosten für warme Räume in die Höhe steigen. Neben gut isolierten Fenstern sind auch eine entsprechende Ausrüstung der Fassade oder des Dachs für einen geringen Wärmeverlust ausschlaggebend. Auch Wärmebrücken sollten möglichst vermieden werden.

Außerdem spielt es eine Rolle, ob die Wohnung von anderen beheizten Räumen umgeben ist. Diese wirken zusätzlich isolierend. Sind dagegen mehrere Außenwände vorhanden, ist meist mit höheren Heizkosten zu rechnen. Auch was sich über oder unter der Wohnung befindet ist wichtig. Ein kalter Keller unter oder ein unbeheizter Dachboden über den Räumen sorgen ebenfalls für mehr Wärmeverluste.

Heizen mit Strom

Grafik Heizarten und ihre Verbreitung in DeutschlandIn vielen Gebäuden sind noch Speicherheizsysteme, welche mit Strom betrieben werden, installiert. Nachtspeicheröfen sind hier die bekannteste Art. Sie nutzen den günstigen Nachtstrom um Wärme zu erzeugen und diese dann am Tag in die Räume abzugeben.

Mit den heutigen Strompreisen ist diese Heizart jedoch zu einer der teuersten geworden. Zudem ist das System sehr unflexibel. Wird es überraschend kälter, dauert es eine Weile, bis die Heizung entsprechend Wärme liefern kann. Im Gegenzug ist unnötige und überschüssige Wärme vorhanden, wenn über Nacht die Temperaturen stärker ansteigen.

Ebenfalls mit Strom betrieben werden mobile Heizgeräte wie Infrarotstrahler. Diese eignen sich unter Umständen, um eine vorhandene Heizung zu ergänzen. Wer mit hohen Heizkosten rechnet, kann mit einem selbst angeschafften Infrarotheizkörper möglicherweise Geld sparen.

Da durch die Infrarottechnik eine angenehme Wärme sehr kurzfristig verfügbar gemacht wird, kann es sinnvoll sein, schlecht beheizte Zimmer oder Raumzonen so zu versorgen. Als Hauptheizung sollten auch hier je nach Effizienz (abhängig vom Alter) der Heizkörper die relativ hohen Stromkosten bedacht werden. Allerdings sind die Anschaffungskosten niedrig und es ist keine zusätzliche Infrastruktur notwendig.

Heizwert- oder Brennwerttechnik

Grundsätzlich werden bei Öl- oder Gasheizungen zwei verschiedene Systeme unterschieden. Es kann ein Heizwert- oder ein Brennwertkessel installiert sein. Bei beiden wird die Wärme beim Verbrennen durch einen Wärmetauscher in Heizenergie umgewandelt. Dabei verschwindet bei der älteren Heizwerttechnik ein größerer Teil der Wärme durch den Kamin, denn die Abgase sind noch zwischen 160° C und 180° C heiß.

Die modernere Brennwerttechnik nutzt diese Energie durch einen zweiten Wärmetauscher. Somit werden die Abgastemperaturen auf rund 40° C verringert und können ebenfalls zum Heizen genutzt werden. Es ergibt sich eine höhere Energieausbeute für die verschiedenen Brennstoffe:

  • ca. 6 % bei Öl
  • ca. 11 % bei Gas

Für verschiedene Gebäude ist durch die Energieeinsparverordnung die Installation eines modernen Heizbrenners Pflicht. Je nachdem welche Anlage derzeit vorhanden ist, können nicht nur erhebliche Einsparungen bei den Heizkosten erzielt, sondern auch der CO2‑Ausstoß verringert werden. Durch das Gesetz möchte der Staat bis zum Jahr 2050 flächendeckend einen klimaneutralen Gebäudebestand durchsetzen. Welche Kosten bei einer Modernisierungsmaßnahme dabei an den Mieter weitergegeben werden dürfen, kann in diesem Beitrag nachgelesen werden.

Heizen mit Öl

Eine Ölheizung ist in der Anschaffung im Schnitt mit geringen Kosten verbunden. Je nachdem wie alt der Brennofen ist, können die Verbrauchskosten für den Mieter günstiger oder teurer kommen. In den letzten Jahren hat sich die Effizienz der Brenner dabei signifikant verbessert, so dass der Ölverbrauch um einiges reduziert werden konnte. Allerdings kann die Entwicklung des Ölpreises in der Zukunft schwer eingeschätzt werden. Sollte dieser wieder steigen, ist auch mit entsprechend höheren Heizkosten zu rechnen.

  • Bei dieser Heizart kommen zudem noch Wartungskosten hinzu. Um das System am Laufen zu halten, müssen regelmäßig verschiedene Serviceeinheiten durchgeführt werden:
  • Inspektion (unter anderem Dichtheitskontrolle, Abgaskontrolle, bedarfsgerechte Einstellung)
  • Nachfüllen des Heizungswassers
  • Reinigung des Brennraums und der Heizflächen
  • Gegebenenfalls Austausch von Verschleißteilen

In der Regel ist der Vermieter außerdem für den notwendigen Nachschub des Brennstoffs verantwortlich. Dabei wird nicht immer auf ein günstiges Angebot geachtet, denn die Kosten werden direkt an die Mieter weitergegeben. Allerdings stehen auch mehr Anbieter, als dies beim Gas der Fall ist, zur Verfügung, was einen härteren Preiskampf bedeutet. 

Heizen mit Gas

Heizsysteme mit Gas als Brennstoff sind bundesweit immer noch am weitesten verbreitet. Die moderne Technik verspricht hier hohe Effizienzgrade und eine geringe Abgasbelastung. Im Vergleich zwischen Anschaffungs- und Unterhaltskosten sind solche Heizungen im Schnitt am günstigsten und werden deshalb von vielen Hauseigentümern für Mietobjekte bevorzugt eingesetzt.

Nahaufnahme von Gasflammen in einem HeizkesselEine Gasheizung weist ein besonders gutes Preis-Leistungs-Verhältnis auf.
Bildquelle: Fotolia, © Ingo Bartussek
Gasheizungen gelten zudem als sehr zuverlässig. Deshalb ist mit annehmbaren Servicekosten zu rechnen. Meist kann der Mieter auch eher Einfluss darauf nehmen, welcher Brennstoffanbieter zur Versorgung herangezogen wird. Auch der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter kann in der Regel ohne größeren Aufwand geregelt werden.

Ist ein neuartiger Ofen mit Brennwerttechnik vorhanden, müssen die Abgase nicht mehr über einen Schornstein abgeleitet werden. Einfache Kunststoff- oder Metallleitungen genügen dafür. Somit werden auch der Schornsteinfeger und die damit verbundenen Kosten überflüssig.

Bei Gasthermen ist wichtig, dass die Heizleistung auf die entsprechende Wohnungsgröße angepasst ist. Auch wenn die Leistung passt, kann es zu Temperaturschwankungen kommen, wenn größere Wassermengen auf einmal entnommen werden.

Der Gaspreis hängt indirekt mit dem Ölpreis zusammen. Auch hier kann kaum eine verlässliche Prognose für die Kostenentwicklung in der Zukunft getroffen werden.

Alternative Heizformen

Holzpelletöfen oder andere alternative Heizlösungen wie die Nutzung von Erdwärme oder der Solarenergie sind bei den Anschaffungskosten relativ hoch. Die Betriebskosten sind im Gegenzug jedoch sehr niedrig. Diese modernen Anlagen finden sich zumeist in Wohnungen, die ohnehin relativ neu und deshalb auch bezüglich der Dämmung entsprechend gut aufgestellt sind.

Müssen bei ersterem auch noch Verbrauchskosten miteinbezogen werden, steht Erdwärme oder Sonnenenergie kostenlos zur Verfügung. Hier fallen dann nur noch Kosten für die Bereitstellung und Umwandlung in Heizenergie, sowie zur Wartung der Anlage an. Bei den Wärmepumpen sind je nach System die Stromkosten für den Betrieb nicht zu vernachlässigen. Falls vorhanden, kann beim Vermieter nach Verbrauchswerten vergangener Mieter gefragt werden.

 

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Allgemeine Kriterien

Oftmals wird mit dem zentralen Heizsystem einer Wohnung auch die Warmwasserversorgung gewährleistet. In manchen Fällen läuft dies jedoch dezentral über zusätzliche Durchlauferhitzer oder Boiler ab. Dann ist mit zusätzlichen Stromkosten zu rechnen.

Leitsatz GebäudenergiegesetzSeit 2015 müssen alle Heizanlagen laut der Energieeinsparverordnung (EnEV) mit einem Energielabel gekennzeichnet sein. Es gibt Auskunft über die Energieeffizienz des Systems. Auch ein Bedarfs- und Verbrauchsausweis kann bei Bedarf beim Vermieter angefragt werden. Er ist verpflichtet, den Energieausweis vorzulegen. Dieser informiert in Klassen von A+ bis H über den Energiebedarf eines Gebäudes. Hier können somit auch Rückschlüsse auf die Dämmung gezogen werden.

Grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, dass für jede Wohnung eine einzelne Verbrauchsmessung stattfindet. Dann kann für jede Mietpartei separat abgerechnet werden und es muss nur bezahlt werden, was tatsächlich verbraucht wurde.

Wie hoch die Heizkosten ausfallen, hängt zu einem gewissen Teil auch vom individuellen Verhalten ab. Je nachdem welche Raumtemperatur zum Wohlfühlen als angenehm betrachtet wird oder wie das Lüften der Zimmer abläuft, kann mehr oder weniger Geld gespart werden

 

aktuelle Urteile

Eigenbedarf: Vermieter muss vorhandene Vergleichswohnung anbieten

Kündigt der Vermieter eine vermietete Wohnung wegen Eigenbedarf, so hat er dem Mieter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine ihm zu diesem Zeitpunkt im Haus oder in der Wohnanlage zur Verfügung stehende Wohnung, die vermietet werden soll, zur Anmietung anzubieten. Kommt der Vermieter dieser Anbietpflicht nicht nach, so ist die Kündigung wegen Rechtsmißbrauchs unwirksam.

BGH, Urteil vom 9. Juli 2003, Az. VIII ZR 311/02

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