Legionellenprüfung | Kosten der Wassererwärmung

Zum Schutz des Verbrauchers müssen ab Ende 2011 Großanlagen der Trinkwasserversorgung auf Legionellen überprüft werden. Hierzu zählen auch Installationen in größeren Wohngebäuden. Untersuchungspflichtig sind alle Anlage zur Trinkwassererwärmung deren Speicher-Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 l oder deren zentrale Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter Inhalt zwischen Großboiler und Wasserhahn ausgestattet sind. Also praktisch jedes Mietshaus mit einer zentralen Warmwasserversorgung. Generell nicht betroffen sind Eigenheime sowie alle Ein- und Zweifamilienhäuser. Gem. § 14 Abs. 3 TrinkwV müssen Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit oben genannten Großanlagen zur Trinkwassererwärmung die Anlagen alle drei Jahre an mehreren repräsentativen Probenentnahmenstellen auf Legionellen untersuchen bzw. untersuchen lassen.

 

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Die Kosten der regelmäßigen Untersuchung sind umlagefähig

Dies gilt auch für die Erstuntersuchung, mit welcher das erste Untersuchungsintervall beginnt. Sie sind jedoch nicht § 2 Nr. 2 BetrKV zuzuordnen und damit auch nicht hier einzustellen, weil die Prüfung auf Legionellen erst nach der Erwärmung des Frischwassers angezeigt ist. Vielmehr handelt es sich um Kosten der Wassererwärmung nach § 2 Nr. 5a) bis c), 6a) bis c) Betriebskostenverordnung, welche ihrerseits auf Nr. 4a) BetrKV verweisen. Sie unterfallen den Positionen „Überwachung der Anlage“ und „Prüfung ihrer Betriebssicherheit“ (AG Baden-Baden WuM 2015, 625; Blümmel GE 2011, 1396; Langenberg/Zehelein, Betriebskosten- und Heizkostenrecht, 8. Aufl. 2016, K Rn. 141).

aktuelle Urteile

Bei Auszug muss die Tapete nicht entfernt werden

Mietvertragsklauseln, die den Mietern die Entfernung der Tapeten bei Auszug aus der Wohnung vorschreiben, sind ungültig. Das gilt zwei aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zufolge auch in Fällen, in denen Mieter die Tapete nicht übernommen, sondern selbst angebracht haben. Derartige Vorschriften seien unangemessen, weil Mieter selbst dann zum Abreissen der Tapeten gezwungen seien, wenn diese noch in gutem Zustand seien.

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Link zur aktuellen Betriebskostenverordnung

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