Das Amtsgericht Mannheim urteilte, dass Mieter nicht zu lange warten sollten, wenn sie wegen eines vorgetäuschten Eigenbedarfs von ihrem Vermieter Schadenersatz verlangen. Auch diese Forderungen unterliegen der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist nach 195 BGB.
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Modernisierungen in der WEG können sie auf den Mieter umlegen
Die Beschlussfassung der WEG wurde vereinfacht
Tabula Rasa bei der Kostenverteilung!
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