Betriebskosten sind ein typisches Thema für einen Streit zwischen Vermieter und Mieter. Eine der Ursachen: nicht korrekte Abrechnungen. Nach Schätzung von Verbraucherschützern und Experten sind bis zu 90 Prozent aller Betriebskostenabrechnungen fehlerhaft. Dabei sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen einerseits und die laufende Rechtsprechung andererseits vergleichsweise eindeutig und lassen nur selten Spielraum für Interpretationen.


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1. Was steckt hinter dem Wirtschaftlichkeitsgebot?

Niemand zahlt gerne zu viel! Genau darum gibt es das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB). Es soll verhindern, dass Vermieter bei den Betriebskosten einfach zugreifen, wie es ihnen passt. Das bedeutet aber nicht, dass immer der billigste Anbieter genommen werden muss. Stattdessen geht es darum, dass die Kosten fair und marktgerecht bleiben – also keine unnötigen oder überzogenen Rechnungen für Mieter entstehen.

Viele Mieter zahlen regelmäßig ihre Betriebskostenabrechnung ohne zu hinterfragen, ob alle berechneten Kosten tatsächlich korrekt sind. Doch wussten Sie, dass Vermieter erhaltene Rabatte, Skonti und Boni an ihre Mieter weitergeben müssen? Oft werden diese Vorteile nicht berücksichtigt, wodurch Sie als Mieter möglicherweise zu viel zahlen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Preisnachlässe existieren, welche Rechte Sie haben und wie Sie sich gegen unzulässige Abrechnungen wehren können.

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Die Nummer 17 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) und damit die letzte Position der Betriebskostenverordnung führt immer wieder zu Streit zwischen Vermieter und Mieter. Hier berechnen...

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Fernsehen kostet – und zwar nicht nur Nerven bei schlechtem Empfang! Auch die Betriebskosten für Gemeinschaftsantennenanlagen, Breitbandanschlüsse oder Glasfaser dürfen auf Mieter umgelegt werden....

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aktuelle Urteile

Bei Auszug muss die Tapete nicht entfernt werden

Mietvertragsklauseln, die den Mietern die Entfernung der Tapeten bei Auszug aus der Wohnung vorschreiben, sind ungültig. Das gilt zwei aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zufolge auch in Fällen, in denen Mieter die Tapete nicht übernommen, sondern selbst angebracht haben. Derartige Vorschriften seien unangemessen, weil Mieter selbst dann zum Abreissen der Tapeten gezwungen seien, wenn diese noch in gutem Zustand seien.

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