Bei der Abrechnung der Betriebskosten werden oft die in einem Jahr angefallenen Kosten nach dem Abflussprinzip verteilt. Das heißt, der Vermieter rechnet bei der Betriebskostenabrechnung die Kosten ab, mit denen er selbst im Abrechnungszeitraum belastet wurde. Ein Beispiel: Die Betriebskosten werden kalenderjährlich abgerechnet. Im Mai des Folgejahres erhält der Vermieter die Beitragsrechnung zur Gebäudeversicherung für den Zeitraum Juni 2020 bis Mai 2021.













