Ein Vermieter muss die Wasserkosten nach Verbrauch abrechnen, wenn Einzelzähler zur Messung des individuellen Verbrauchs in jeder Mieteinheit eingebaut wurden oder wenn es im Einzelfall zu einer krassen Unbilligkeit kommt, hier liegt die Hürde jedoch hoch. Er kann die Kosten für alle Mietparteien jedoch weiter nach der Wohnfläche verteilen, wenn - bis auf eine Wohnung - alle übrigen Wohnungen im Gebäude mit Wasserzählern ausgerüstet sind.