Die Deutschen gelten als Grillweltmeister. Mieter zählen selten darunter, denn ihr Hobby in aller Pracht ausleben dürfen sie im Regelfall nicht. Rund ums Grillen in vermieteten Objekten gibt es fast jährlich neue Streitigkeiten. Ganz besonders trifft es auf die Mieter zu, die nur über einen Balkon verfügen. Hier gelten recht strenge Regelungen. Doch was gilt für Mieter und auf was müssen sie wirklich achtgeben?
Ein Holzkohlegrill auf dem Balkon ist eher problematisch und daher nicht so gern gesehen. Bildquelle: Anselm / Adobe Stock